

Für derartige Verstöße im Nationalpark können nicht nur Bußgelder von bis zu 50.000 Euro nach der Nationalpark-Verordnung Eifel verhängt werden. Zudem wird Brandstiftung nach dem Strafgesetzbuch mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet und die Verursacher müssen für die entstandenen Schäden zivilrechtlich aufkommen.
Es liegt an den Besucherinnen und Besuchern des Nationalparkwaldes achtsam zu sein und Brände zu verhindern. Aus gegebenem Anlass bittet die Nationalparkverwaltung:
• Beachten Sie das ganzjährige Verbot offenen Feuers im Nationalpark – dazu gehört auch das Rauchen. Außerhalb der Nationalpark-Grenzen gilt ein gesetzliches Rauchverbot im Wald vom 1. März bis zum 31. Oktober.
• Parken Sie nicht auf Waldwegen oder Zufahrten in den Wald – sie dienen als Rettungswege.
Wer ein Feuer bemerkt, kann kleine Entstehungsbrände selbst löschen, wenn es gefahrlos möglich ist. Allerdings sollten auch kleinste Waldbrände über den Notruf 112 der Feuerwehr gemeldet werden - denn im Ernstfall kommt es auf jede Minute an.
Mitarbeitende der Nationalparkverwaltung sind für den Notfall mit Löschrucksäcken und Brandhacken ausgestattet und in der Wald- und Flächenbrandbekämpfung durch die Feuerwehr geschult worden.
Neben den gemeinsamen Übungen mit den örtlichen Feuerwehren wurden digitale Waldbrand- und Rettungskarten für den Nationalpark Eifel und lokale Gefahrenabwehr- und Einsatzkonzepte der Feuerwehren abgestimmt.


