

Wie bereits das Verwaltungsgericht in Aachen hat auch die nächsthöhere Instanz den Beschluss gefasst, den Antrag der Gemeinde Simmerath, die eine aufschiebende Wirkung der Klage gegen die erteilte Baugenehmigung zum Neubau eines Lebensmittel-Vollsortimenters erreichen wollte, abzulehnen. Damit bleibt die von der Städteregion Aachen erteilte Baugenehmigung in Kraft. »Dies stimmt zuversichtlich«, erklärt Monschaus Bürgermeisterin Margareta Ritter. »Der Fertigstellung Kaufland und die Erschließungsmaßnahmen im neuen Gewerbegebiet Imgenbroich Nord-West durch den Investor wird nichts mehr entgegen stehen.« Das Normenkontrollverfahren - ebenfalls vor dem Oberverwaltungsgericht Münster - bleibt von dieser Entscheidung jedoch unberührt. Jedoch sei die jetzige Entscheidung ein gutes Zeichen, so Ritter. Darin hat die Gemeinde Simmerath gegen den Bebauungsplan als solchen geklagt. Der neue Vollsortimenter habe »negative Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich« der Nachbarkommune, heißt es darin. Der Bebauungsplan sei nie öffentlich gemacht worden, sodass Dritte keine Rechtsmittel dagegen einlegen konnten, moniert Simmeraths Beigeordneter Roger Nießen. er hoffe, dass dies, wie angekündigt nun bald der Fall sei. »Im Hauptsacheverfahren ist hingegen noch nichts entschieden«, stellt Nießen klar.