Keine Pflegekräfte unter Quarantäne
Die Krankenhäuser in Aachen und in der gesamten StädteRegion stehen angesichts der steigenden Corona-Virus-Infektionen vor einem gravierenden Problem. Im Falle einer Infektion in der Belegschaft einer Station sind nach den derzeit geltenden Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) alle Mitarbeitenden in Quarantäne zu schicken, die mit dem Infizierten in Kontakt waren. Die bisherige Regelung kann Stationen lahmlegen, gefährdet im Blick nach vorne sogar den Betrieb ganzer Krankenhäuser und hochspezieller Versorgungsangebote als kritische Strukturen der Gesundheitsversorgung. Die Uniklinik RWTH Aachen hat am Montagnachmittag an dem konkreten Fall einer an Corona erkrankten Pflegekraft der Neonatologie (Frühgeborenen-Intensivstation) dieses Szenario den Krisenstäben vorgestellt. Anlass für diese Entscheidung war der Umstand, dass am Montagnachmittag eine Pflegekraft dort positiv auf das Corona-Virus getestet worden ist. Die infizierte Pflegekraft hat in den letzten Tagen im Krankenhaus gearbeitet und hatte auf der Intensivstation mit etwa 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Kontakt. Nach den derzeit angewendeten Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) würde dies bedeuten, dass diese 45 Mitarbeitenden in den kommenden 14 Tagen unter Quarantäne gestellt würden und damit die Arbeit auf der Intensivstation zum Erliegen käme. Von ärztlicher Seite wurde erläutert, dass ein Transport der Kinder aus der dann stillgelegten Station gefährlicher sei als der Verbleib im UKA. Zur Sicherung der akuten Handlungsfähigkeit des eigenen Hauses und der kritischen Infrastruktur aller Krankenhäuser in der gesamten StädteRegion hat die Leitung der Uniklinik aus ärztlichen Erwägungen die Krisenstäbe der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen gebeten, von der aktuellen Regelung der Quarantäne abzuweichen und Mitarbeitende ohne die entsprechende Symptomatik die Fortsetzung der Arbeit zu ermöglichen. Gemäß der Empfehlungen für die nun für die Krankenhäuser beschlossenen Regelung, die den Schutz besonders gefährdeter Zielgruppen vorsieht, haben die Krisenstäbe beschlossen, dass für entsprechend gefährdete Patientengruppen der Krankenhäuser zum Schutz der Patientinnen und Patienten ein Besucherstopp angeordnet wird. Für die Alten-, Wohn- und Pflegeeinrichtungen wird dringend empfohlen, von Besuchen abzusehen.

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