Thomas Förster

Mein letzter Wille…

Region. Lesertelefon zum Thema "Wie man seinen Nachlass regelt und Streit unter Hinterbliebenen vermeidet"
Wer seinen Nachlass nicht nach den Vorgaben der gesetzlichen Erbfolge regeln möchte, kommt um ein Testament oder einen Erbvertrag nicht herum. Experten geben Tipps am Lesertelefon. Foto: shutterstock

Wer seinen Nachlass nicht nach den Vorgaben der gesetzlichen Erbfolge regeln möchte, kommt um ein Testament oder einen Erbvertrag nicht herum. Experten geben Tipps am Lesertelefon. Foto: shutterstock

Bild: Shutterstock

Region. Sich mit der Frage zu beschäftigen, was nach dem eigenen Tod mit dem Nachlass geschehen soll, ist keine leichte Aufgabe. Wer aber zeitig darlegt, wie sein letzter Wille lautet, sorgt bei den Hinterbliebenen in der schweren Zeit der Trauer für Entlastung. Denn liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Doch diese entspricht nicht unbedingt den Vorstellungen der Erblasserin oder des Erblassers. Und auch die Hinterbliebenen sind oft überrascht, wer nach dem Gesetz erbberechtigt ist – und wer nicht. Angesichts der Klarheit, für die ein Testament sorgen kann, ist der Anteil der Menschen, die ein Testament rechtssicher aufsetzen und verwahren, eher gering: 2022 meldeten die Standesämter dem Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer rund 1,07 Millionen Sterbefälle. In 41 Prozent dieser Fälle lagen jedoch keine Angaben zu einer letztwilligen Verfügung vor.

Wann ein Testament sinnvoll ist, worauf man dabei achten sollte und wie sich Streit unter den Hinterbliebenen vermeiden lässt, dazu informieren Experten der Notarkammer Koblenz. Wer erbt mein Vermögen nach der gesetzlichen Erbfolge? Was ist der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag? Ist ein Berliner Testament zur Absicherung unter Eheleuten sinnvoll? Wie kann ich einzelne Dinge bestimmten Personen hinterlassen? Kann ich bestimmte Personen vom Erbe ausschließen? Welche Gestaltungen gibt es für Patchwork-Familien? Was kostet ein notarielles Testament? Wer stellt sicher, dass mein letzter Wille befolgt wird?

Alle Fragen rund um das Thema »Erben und Vererben« werden am WochenSpiegel-Lesertelefon beantwortet: Am Donnerstag, 22. Februar, zwischen 15 und 19 Uhr. Der Anruf unter 0800 – 5 33 22 11 ist aus allen deutschen Netzen gebührenfrei.


Meistgelesen