Neue Impf-Aktion der Städteregion

StädteRegion bietet Impftermine für Risikopatienten mit einer Vorerkrankung und Eltern von kranken Kindern an.

StädteRegion bietet Impftermine für Risikopatienten mit einer Vorerkrankung und Eltern von kranken Kindern an.

Es ist festzustellen, dass Menschen wesentlich häufiger als bisher ihren Impftermin im Impfzentrum nicht wahrnehmen, ohne abzusagen. Als Grund wird vermutet, dass diese Menschen kurzfristig ein früheres Impfangebot bei ihrem Hausarzt bekommen haben. Diese Restmengen werden von nun an im Rahmen einer Sonderaktion an Risikopatienten mit einer Vorerkrankung abgegeben. Buchen können die Termine sowohl Menschen mit einem Attest nach §3 als auch nach § 4 der Bundesimpfverordnung. Konkret sind das Menschen, denen ein Arzt ein „sehr hohes“, „hohes“ oder „erhöhtes Risiko“ für einen sehr schweren oder gar tödlichen Verlauf im Falle einer Infektion attestiert hat.

„Diese Menschen leben seit vielen Monaten mit der Angst, im Falle einer Ansteckung ins Krankenhaus und auf die Intensivstation zu müssen“, so Gesundheitsdezernent Dr. Michael Ziemons. Gerade deshalb sei ein schneller Schutz besonders notwendig, auch um die Krankenhäuser zu entlasten. „40 Prozent der Bevölkerung haben keinen eigenen Hausarzt, gerade für diese Gruppe ist das Angebot im Impfzentrum ein wichtiger Rettungsanker“, so Ziemons.

Ebenfalls eingeladen sind Eltern von vorerkrankten Kindern, die ein sehr hohes, hohes oder erhöhtes Risiko auf einen schweren Verlauf im Falle einer Infektion haben. „Da Kinder aufgrund ihres Alters selbst noch nicht geimpft werden dürfen, müssen die Eltern als direkte Kontaktpersonen unbedingt geimpft werden“, erläutert Ziemons die Auswahl dieser Gruppe, die auch bereits durch das Land NRW zur Impfung aufgerufen wurde. Auch hier werden Atteste des Kindes sowohl nach § 3 als auch nach § 4 der Bundes-Impfverordnung anerkannt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Impfkontingente ausschließlich für Menschen aus den benannten Gruppen mit dem jeweiligen Attest gedacht sind. Die Berechtigung zur Impfung wird in jedem Fall vor Ort kontrolliert. Nicht berechtigte Personen erhalten keine Impfung!


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