Raser aus dem Verkehr gezogen
Das Verhalten einiger Motorradfahrer führt immer wieder zu Diskussionen - unter den Kradfahrern selbst, in der Politik oder bei Anwohnern der viel befahrenen, weil kurvenreichen Strecken in der Eifel. Um die »schwarzen Schafe« herauszupicken ist die Polizei Aachen immer wieder auf den beliebten Strecken im Einsatz. So auch am Sonntag, 21. September 2019, als man vom Wohnhaus an der Schönen Aussicht aus das Fahrverhalten auf der B266 zwischen Einruhr und Kesternich dokumentierte. Man habe ein Konzept entwickelt, wie man Rasern auf die Schliche kommen könne, erläutert der zuständige Polizeibeamte. Dazu wurde die »Eifelrunde« vorschriftsgemäß abgefahren und die »Rundenzeit« festgehalten. Etwa 11,5 Minuten benötige man, stellten die Beamten fest. Der Prozess wurde nun zwei Kradfahrern gemacht, denen ein »Alleinrennen« auf dem 12 Kilometer langen als Rundkurs genutzten Straßenverlauf zwischen Kesternich, Einruhr und Rurberg zur Last gelegt wurde. Mit einem blauen Auge kam dabei Thomas Joachim R. davon. Zwar wurde erfasst, dass der Beschuldigte für das etwa ein Dutzend an Kilometern nur rund 7,5 Minuten benötigte, aber stichhaltige Nachweise blieb man dem Gericht schuldig. »Um diese Zeit zu erreichen, muss man das Krad bis zum Machbaren ausfahren und viele Ordnungswidrigkeiten begehen«, versicherten die Polizeibeamten. Daran hatte auch Richterin Britta Güldenberg keine Zweifel. »Die einzelnen Ordnungswidrigkeiten sind verjährt und ein Rennen mit Wettbewerbscharakter oder gar gefährliches Eingreifen in den Straßenverkehr ist einfach nicht belegbar«, bedauert die Amtsrichterin die Grenzen der Justiz. Es gebe zu viele Toleranzen etwa bei der tatsächlichen Länge der Strecke oder den Rundenzeiten, weil keine geeichten Messgeräte verwendet wurden. »Ein verkehrstechnisches Gutachten zu erstellen wäre viel zu teuer und den Verstößen nicht angemessen«, bedauert Güldenberg. Ein dreimonatiger Führerschein-Entzug und die gleichzeitige Sicherstellung der Maschine im letzten Herbst sei alles, was für den Beschuldigten an Bestrafung spürbar gewesen sei.
Video-Cam überführt Motorrad-Raser
An diesem sonnigen Sonntag, dem 21. September 2019, wählte auch Jordie S. die Eifel für eine Motorrad-Ausfahrt. Auch er wurde von den Polizeibeamten an der »Schönen Aussicht« angehalten. Sein Pech war, dass er seine Tour mit einer Kamera gefilmt hatte, die am konfiszierten Krad befestigt war. So fiel das Beweismaterial in die Hände der Polizei. »Schon zwischen Mützenich und Flora bzw. in den Serpetinen ist zu sehen, wie sich der Fahrer nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Überholverbote hält«, stellt der Polizeibeamte, der als Zeuge geladen ist, fest. Auch für die Staatsanwaltschaft ist schnell klar, dass sich der Niederländer über 40 Verkehrsverstößen schuldig gemacht hat. »Er überholt nahezu 30 Mal an verbotener Stelle, zwängt sich sogar zwischen zwei Fahrzeugen durch und missachtet in zahlreichen Kurven das Rechtsfahrgebot, weil sein Oberkörper im Gegenverkehr hängt«, ist der Vertreter der Staatsanwaltschaft schockiert. »Auf dem Video ist erkennbar, dass Sie auf geraden Strecken recht entspannt unterwegs sind. Da müssen Sie im Kurvenbereich schon mit doppelt so hoher Geschwindigkeit unterwegs sein, als erlaubt, um die Strecke in 7,5 Minuten zurückzulegen«, erklärt Britta Güldenberg. Die Richterin folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verhängte gegen Jordie S. eine Geldstrafe von 1800 Euro. Zudem bekommt er seinen Führerschein, den er am 21. September 2019 abgeben musste, in diesem Jahr nicht mehr wieder. Erfolg hatte sein Anwalt hingegen mit der Forderung, das Krad - eine Yamaha im Wert von 6000 Euro - wiederzubekommen. »Sie haben Ihr Motorrad ein Jahr nicht nutzen dürfen. Ich hoffe das reicht als erzieherische Maßnahme«, appelliert die Richterin an den niederländischen Kradfahrer bei seiner nächsten Ausfahrt in die Eifel mehr die Landschaft zu genießen statt andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden.Große Investition in kleinsten Stadtteil

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