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Kai Brückner

Gründungsstipendium geht in Runde zwei

Innovative Gründer können sich bis 31. März 2023 wieder um das Gründungsstipendium in Rheinland-Pfalz bewerben.

Innovative Gründer können sich bis 31. März 2023 wieder um das Gründungsstipendium in Rheinland-Pfalz bewerben.

Bild: Pixabay

Innovative Gründer können sich bis 31. März 2023 wieder um das Gründungsstipendium in Rheinland-Pfalz bewerben. Ein besonderer Fokus liegt in der zweiten Runde neben der Innovation auch auf dem Wachstumspotential der Projekte und der Schaffung von Arbeitsplätzen.
Start.in.RLP ist ein Zuschuss, der Gründer in der frühen Phase ihrer Existenzgründung unterstützt. Er muss nicht zurückgezahlt werden. Das Stipendium hilft jungen Unternehmern und Gründungsteams von bis zu drei Personen, ihre Geschäftsidee in einem kreativen Handwerksbereich oder mit innovativen Dienstleistungen, Geschäftsmodellen oder Produktionswegen erfolgreich zu entwickeln. Die Bewerber sollen durch ihre Projekte Wachstum anstreben und direkt oder indirekt Arbeitsplätze schaffen. Der Zuschuss beträgt pro gestelltem Antrag bis zu 1000 Euro brutto pro Monat für maximal zwölf Monate.
Bewerben können sich Gründer oder Übernehmer, deren Gründung zum Zeitpunkt des Antrags höchstens zwölf Monate zurückliegt oder die noch nicht gegründet haben. Der Unternehmenssitz und – wenn noch nicht gegründet wurde – der Wohnsitz muss in Rheinland-Pfalz sein. Bewerber dürfen nicht an einem weiteren Unternehmen oder Gründungsvorhaben beteiligt sein. Nebentätigkeiten von bis zu 20 Stunden pro Woche sind zulässig.

Hilfe beim Businessplan und der Antragstellung gibt bei der Betriebsberatung der HwK Koblenz Maximilian Zimmermann, Telefon 0261/ 398-246, Maximilian.Zimmermann@hwk-koblenz.de
Terminvereinbarungen bei der HwK Koblenz sind möglich unter Telefon 0261/ 398-251, beratung@hwk-koblenz.de.
Weitere Informationen zum Stipendium gibt es unter www.gruenden.rlp.de oder www.hwk-koblenz.de.


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