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Strenger Frost: Mehr Arbeitslose

Ende Januar zählen die Statistiker der Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen 1.713 arbeitslose Frauen und Männer im Landkreis Cochem-Zell - 361 mehr als im Dezember und 41 mehr als vor einem Jahr. Die Arbeitslosenquote steigt um 1,1 auf 5,2 Prozent. Ende Januar 2016 lag sie bei 5,0 Prozent.

Eine Überraschung sei diese Entwicklung angesichts der eisigen Temperaturen der letzten Wochen nicht, betont Agenturleiter Frank Schmidt. "Nachdem zum Jahresende bereits in Hotel und Gastronomie weniger Personal gebraucht wurde, sind die Arbeiten nun vor allem an Baustellen und im Landschaftsbau weitgehend zum Erliegen gekommen. Damit setzt die typische Saisonarbeitslosigkeit ein, die im Frühjahr aber auch wieder verschwindet." Mehr offene Stellen Dass der Arbeitsmarkt in der Region, von den Saisoneinflüssen abgesehen, durchaus robust sei, zeige ein Blick auf die gemeldeten Stellen, erklärt Schmidt. 93 Angebote kamen im Januar dazu. Insgesamt liegen der Arbeitsagentur damit zurzeit 444 Stellenmeldungen aus dem Landkreis Cochem-Zell vor - 67 mehr als vor einem Jahr. Unterschiedlich wirke sich die aktuelle Entwicklung auf die beiden Rechtskreise des Sozialgesetzbuches (SGB) aus, die die Arbeitslosigkeit regeln. So ist der Anstieg im Rechtskreis SGB III, also bei jenen Menschen, die meist noch nicht länger als ein Jahr arbeitslos sind und zur Gemeinschaft der Arbeitslosenversicherung gehören, deutlich stärker ausgeprägt. Dort waren Ende Januar 1.071 Frauen und Männer gemeldet - 364 mehr als im Dezember und 157 mehr als vor einem Jahr. 642 arbeitslose Frauen und Männer sind derzeit dem SGB II zugeordnet, also auf Grundsicherung (Hartz IV) angewiesen und werden vom Jobcenter betreut. Im Dezember waren in diesem Rechtskreis noch drei Personen weniger arbeitslos gemeldet, vor einem Jahr waren es dagegen 116 mehr. Neue Einordnung für Aufstocker Da es sich beim saisonbedingten Anstieg der Arbeitslosigkeit im Winter in den allermeisten Fällen um ein kurzfristiges Phänomen handle, sei diese unterschiedliche Betroffenheit durchaus üblich, erläutert Frank Schmidt. Allerdings wirke sich diesmal auch eine gesetzliche Neuerung aus: Seit Januar 2017 werden so genannte Aufstocker, deren Arbeitslosengeld I-Anspruch so niedrig ist, dass sie zusätzlich noch Grundsicherung beziehen, nicht mehr dem SGB II, sondern dem SGB III zugeordnet. "Das führt zu einer Verschiebung unter den Rechtskreisen - also von den Jobcentern zu den Arbeitsagenturen -, wirkt sich aber in der Gesamtzahl der Arbeitslosen nicht aus." Themenfoto: Archiv www.arbeitsagentur.de


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