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72 Corona-Fälle im Monschauer Land

Ein neuer Corona-Fall aus Roetgen, keine Neuinfektionen in Monschau und Simmerath vermeldet der Krisenstab. Damit sinken die aktiven COVID-19-Infektionen und die Sieben-Tage-Inzidenz in der Region. Die Coronaschutzverordnung wurde marginal angepasst. Sonderkontingente für Risikopatienten sowie Menschen über 60 sind ausgebucht.

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung vom gestern 17 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 20.835. 18.974 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt jetzt bei 499. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1362 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 106.

 

Kommune

Aktiv

Gesamt

7-Tage-Inzidenz*

Aachen

616

8868

109

Alsdorf

128

1865

123

Baesweiler

92

1226

148

Eschweiler

135

2142

87

Herzogenrath

99

1790

112

Monschau

20

334

94

Roetgen

18

270

116

Simmerath

34

477

97

Stolberg

161

2288

104

Würselen

59

1575

59

noch nicht lokal zugeordnet

 

 

 

Gesamtergebnis

1362

20835

106

Die Coronaschutzverordnung wurde marginal angepasst.

Soweit in der Coronaschutzverordnung als Voraussetzung für die Nutzung oder die Zulassung eines Angebotes das Vorliegen eines Schnelltests oder Selbsttests erforderlich ist, muss das negative Ergebnis von einer vorgesehenen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden. Die Testbestätigung ist bei der Inanspruchnahme des Angebotes ab sofort zusammen mit einem amtlichen Ausweisdokument mitzuführen und den verantwortlichen Personen vorzulegen.

Die zweite Änderung betrifft die „Notbremse“. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt für die betroffenen Kreise und kreisfreien Städte das Vorliegen der Voraussetzungen sowie den Tag fest, an dem die Einschränkungen in Kraft treten, und macht diese Feststellung bekannt. Die Feststellung wird aufgehoben, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in dem betroffenen Kreis oder der kreisfreien Stadt nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit an mindestens sieben (statt wie bisher an drei) Tagen hintereinander mit stabiler Tendenz wieder unter dem Wert von 100 liegt. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 18. April 2021 außer Kraft.

Alle Impftermine für Menschen über 60 Jahren mit AstraZeneca (Sonderkontingent) sind vergeben. Bitte Papiere in doppelter Ausfertigung mitbringen.

Menschen ab 60 Jahren, die sich mit dem AstraZeneca-Impfstoff schützen lassen wollen, konnten ab Ostersamstag (03. April 2021) einen Termin für eine Impfung vereinbaren. In der StädteRegion Aachen sind mittlerweile alle Termine des Sonderkontingents vergeben.

Die benötigten Unterlagen wie zum Beispiel der Einwilligungsbogen zur Corona-Schutzimpfung wurden in der Terminbestätigung der KV Nordrhein nicht mitversandt. Diesen Bogen, sowie alle anderen benötigten Papiere, die bitte in doppelter Ausfertigung zur Impfung mitgebracht werden sollen, können unter https://www.zusammengegencorona.de/downloads/#mediafilter=corona-schutzimpfung heruntergeladen werden.

 Kein Sonderkontingent mehr für Risikopatienten – StädteRegion empfiehlt den Risikogruppen ein Gespräch mit dem Hausarzt.

Das Land NRW hatte der StädteRegion Aachen vor Ostern einmalig zusätzliche Dosen Impfstoff für Risikopatienten zur Verfügung gestellt. Ein Attest über die Zugehörigkeit zu einer Patientengruppe nach § 3 Abs 1, Ziffer 2, der Impfverordnung reichte aus, um einen Termin zu vereinbaren. Dieses Kontingent ist verimpft. Deshalb empfiehlt die StädteRegion diesen Menschen, sich an ihre Hausärztinnen und –ärzte zu wenden. Seit Dienstag nach Ostern (6. April) sind Impfungen gegen das Corona-Virus nun auch bei Hausärzten möglich. Die Ärzte erhalten aber zunächst nur wenige Impfdosen pro Woche.

Impfungen von Personen, die 1941 geboren wurden.

Seit dem 6. April 2021 ist landesweit die Terminvereinbarung für Personen, die 79 Jahre alt sind, über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigungen (www.116117.de sowie telefonisch über die Rufnummer 116 117) freigeschaltet. Alle Berechtigten in dieser Altersgruppe sind dazu angeschrieben worden. Dabei ist auch die gemeinsame Terminbuchung für Lebenspartner möglich, auch wenn diese jünger als 79 Jahre sind. Eine direkte Anmeldung beim Impfzentrum ist nicht möglich!


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