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Polizei sucht mutmaßlichen Brandstifter

Polizei und Staatsanwaltschaft gehen bei den Bränden im Städtischen Johannes-Sturmius-Gymnasium (JSG) von Brandstiftung aus. Jedenfalls wird für Hinweise, die zur Ergreifung eines Tatverdächtigen führen, den eine Überwachungskamera aufgenommen hat, durch die zuständige Staatsanwaltschaft Aachen eine Belohnung in Höhe von 2.000 Euro ausgesetzt. Zudem hat die Versicherung eine Belohnung in Höhe von 3.000 Euro ausgesetzt.
Diese Person wurde am 15./16. November von einer Überwachungskamera aufgenommen Sie verschaffte sich  unmittelbar vor Ausbruch der Brände Zugang zu den Räumlichkeiten der Schule. Foto: Polizei

Diese Person wurde am 15./16. November von einer Überwachungskamera aufgenommen Sie verschaffte sich unmittelbar vor Ausbruch der Brände Zugang zu den Räumlichkeiten der Schule. Foto: Polizei

In den Nächten vom 15./16. November und 4. Dezember kam es zu teils verheerenden Bränden in den Räumen des Städtischen Johannes-Sturmius-Gymnasiums in Schleiden an der Blumenthaler Straße. Bei dem Brand in der Nacht des 16. November wurden Gebäude der Schule massiv betroffen und sind nicht mehr nutzbar. Der gesamte Dachstuhl des vorderen Gebäudeteils der Schule brannte ab, die Zimmerdecken stürzten teilweise ein. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von rund einer Million Euro. Es besteht seitens der Polizei und der zuständigen Staatsanwaltschaft der Verdacht, dass es sich in allen Fällen um Brandstiftung handelt. Die Tatzeiten waren im November jeweils zwischen etwa  0.30 Uhr und 1.30 Uhr sowie am 4. Dezember gegen 2.20 Uhr. Bei den Bränden vom 15./16. November wurde von einer Überwachungskamera jeweils dieselbe Person aufgenommen, die sich unmittelbar vor Ausbruch der Brände Zugang zu den Räumlichkeiten der Schule verschaffte. Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Euskirchen unter der Telefonnummer 02251/799-525 oder 02251/799-0 sowie jede andere Polizeidienststelle entgegen. Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung wird laut Polizei unter Ausschluss des Rechtsweges nach Maßgabe der Bedeutung der einzelnen Hinweise entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamte bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung von Straftaten gehört.


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