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Kein Feuerwerk in der Innenstadt

Die Stadt Mayen verbietet an Silvester und Neujahr das Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Bereich der Mayener Innenstadt

Immer mehr komme es, so die Stadtverwaltung Mayen, auch aus angetrunkenem Übermut, zu einem leichtfertigen Umgang mit diesen pyrotechnischen Gegenständen und zu einem erheblichen Gefahrenrisiko für Personen und angrenzende bauliche Anlagen vor Ort. Die alten Häuser böten unvermeidbar eine Vielzahl von Eintrittsmöglichkeiten für aufsteigende Feuerwerksraketen. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Fotos: Archiv, Stadt Mayen www.mayen.de


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