Azubis im Friseurhandwerk bekommen mehr Geld
Die Ausbildungsvergütungen sind nun mit Wirkung zum 01. August 2024 auf 680 Euro (1. Lehrjahr), 800 Euro (2. Lehrjahr), 905 Euro (3. Lehrjahr) gestiegen. Der neue Ausbildungstarifvertrag ist gültig ab 1. August 2024 und kann frühestens zum 31. Juli 2027 gekündigt werden. Die Allgemeinverbindlichkeit wird beantragt. Auch für die kommenden Jahre bis 2026 wurden bereits Ausbildungsvergütungen vereinbart, die über den gesetzlichen Mindestausbildungsvergütungen liegen.
"Maßgebliches Signal für den Berufsnachwuchs"
Der Landesverband Friseure & Kosmetik Rheinland mit Sitz in Prüm hat in einem konstruktiven Gespräch mit der ver.di (Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft Landesbezirk Rheinland-Pfalz-Saarland) die Weichen für die attraktiven Ausbildungsvergütungen gestellt.
"Wir sind uns bewusst, dass die Höhe der Ausbildungsvergütungen ein maßgebliches Signal für den Berufsnachwuchs stellt", sagt Guido Wirtz, Vorsitzender vom Arbeitgeberverband Rheinland. "Der Friseurberuf bietet vielfältige Weiterbildungs- und Karrieremöglichkeiten und ist nach wie vor beliebt. Aber die jungen Leute möchten am Monatsende auch etwas in der Tasche haben."
Gewerkschaftssekretär Jürgen Jung ist ebenfalls zufrieden: "Wir setzen mit diesem Ausbildungstarifvertrag ein wichtiges Zeichen für das Friseurhandwerk. Ausbildungsvergütungen sollen für die Junghandwerker ein gewisses Auskommen sichern, sonst wandern sie in finanziell besser gestellte Ausbildungsberufe ab."
"Der anspruchsvolle Kunde im Friseursalon soll auch morgen von gut ausgebildeten Friseuren bedient werden können. Deshalb ist eine Investition in Ausbildung immer auch eine Investition in die Zukunft", sind sich die Tarifpartner einig.