Eifelkreis Bitburg-Prüm reagiert auf Geflügelpest – Aufstallung wird Pflicht
Der Eifelkreis Bitburg-Prüm hat am 6. November 2025 eine Allgemeinverfügung zur verpflichtenden Aufstallung von Geflügel erlassen. Anlass ist der erneute Nachweis des Verdachts auf das hochpathogene aviäre Influenzavirus (HPAIV) bei einem im Kreisgebiet tot aufgefundenen Kranich. Das Landesuntersuchungsamt hat diesen Verdacht bestätigt.
Ziel der Maßnahme ist es, einen möglichen Eintrag des Virus in Hausgeflügelbestände zu verhindern. Die Aufstallungspflicht gilt ab dem 8. November 2025 und zunächst bis zum 30. November 2025 im gesamten Kreisgebiet – unabhängig von der Bestandsgröße.
Demnach muss Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer dichten Überdachung mit seitlichem Schutz, etwa durch engmaschige Netze, gehalten werden. Dadurch soll ein direkter und indirekter Kontakt zu Wildvögeln ausgeschlossen werden.
Das Veterinäramt der Kreisverwaltung betont, dass die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin von zentraler Bedeutung ist. Dazu gehören insbesondere Händehygiene, Stallkleidung, Reinigung und Desinfektion sowie Zutrittsbeschränkungen für betriebsfremde Personen. Den gemeldeten Geflügelhaltern werden in den kommenden Tagen detaillierte Empfehlungen zum Schutz ihrer Tiere per Post zugesandt.
Die Allgemeinverfügung kann auf der Website der Kreisverwaltung online unter www.bitburg-pruem.de/aktuell/bekanntmachungen eingesehen werden. Weitere Informationen zur Geflügelpest sind im Bereich Bürgerservice – Verwaltungsleistungen A–Z – Geflügelpest/Vogelgrippe verfügbar.
Die Bevölkerung wird gebeten, verendete Wildvögel – insbesondere Wasser- und Greifvögel – nicht zu berühren und entsprechende Funde dem Veterinäramt zu melden. Hinweise oder Fragen können per E-Mail an veterinaeramt@bitburg-pruem.de oder telefonisch unter 06561 15-5320 und 06561 15-5322 gerichtet werden. An den kommenden Wochenenden ist zudem eine Hotline mit Anrufbeantworter unter 06561 15-5333 geschaltet.Bitburger Weihnachtsmarkt erfolgreich eröffnet

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