Erweiterte Maskenpflicht an Schulen
Für vorerst 14 Tage, also vom 26. Oktober bis 7. November, gilt für Schüler und Lehrer auch während des Unterrichts die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Hiervon betroffen sind alle weiterführenden Schulen im Eifelkreis Bitburg-Prüm, also Schulen ab der 5. Jahrgangsstufe. Ausnahmen gelten für Schüler und Lehrkräfte, denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer Alltagsmaske nicht zugemutet werden kann. Der Erste Kreisbeigeordnete Michael Billen erklärt: "Hintergrund sind die seit dem 7. Oktober unaufhörlich steigenden Fallzahlen im Eifelkreis. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass der wiederanlaufende Schulbetrieb nicht zu einer zusätzlichen Infektionsbelastung für den Eifelkreis wird. Alle Schüler, Lehrer und Eltern werden darum gebeten, auf die Einhaltung der zeitlich beschränkten Maßnahme zu achten."

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