Ex-Wehrleiter beantragt Berufung
"Wir werden das Urteil angreifen". Heute ist die Entscheidung gefallen: Manfred Burbach und seine Anwälte der Wittlicher Anwaltskanzlei Dr. Bastgen haben beschlossen, vor dem Oberverwaltungsgericht die Zulassung der Berufung zu beantragen, das teilte Rechtsanwalt Michael Mies dem Wochenspiegel mit. "Wir halten das Urteil für fehlerhaft und im Ergebnis für falsch", begründet Mies. Er bezieht sich auf das Urteil, welches das Verwaltungsgericht in der vergangenen Woche den Kontrahenten im Rechtsstreit von Bitburgs Ex-Wehrleiter gegen Bitburgs Bürgermeister Joachim Kandels zugestellt hatte. Burbach, der von den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr nahezu einstimmig wiedergewählt worden war, hatte auf Wiederernennung geklagt, nachdem ihm diese durch den Bürgermeister versagt worden war. Das Gericht hatte Kandels Recht gegeben und war seiner Argumentation gefolgt, Burbach habe die Pflichten eines Ehrenbeamten verletzt. Mies beurteilt diesen Schluss als "kein gutes Signal" für ehrenamtliche Wehrleiter. Er sieht Aussichten auf Erfolg der Berufung, denn "die Bewertungen scheinen uns sehr streng", kommentiert er das Urteil des Trierer Verwaltungsgerichts. "Hier wurde bejaht, dass der Wehrleiter in allen Punkten mit dem Bürgermeister konform gehen muss. Wir sehen aber beim Wehrleiter auch eigene Verantwortung", so Burbachs Anwalt.Er erwartet ein Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht im nächsten Frühjahr. Ziel bleibe, "dass Manfred Burbach wieder als Wehrleiter antreten wird". (bil)