Sybille Schönhofen (bil)

Ex-Wehrleiter verliert im Rechtsstreit

Neues Urteil im Feuerwehrstreit: Bitburgs Bürgermeister hat zu Recht die Bestätigung der Wiederwahl des Wehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr versagt. Das hat das Oberverwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden.
Vor dem Verwaltungsgericht hatte Joachim Kandels (r.) Recht bekommen. Manfred Burbach war dagegen in Berufung gegangen, hat aber nun auch vom Oberverwaltungsgericht eine Abfuhr bekommen. Foto: Archiv/ S. Schönhofen

Vor dem Verwaltungsgericht hatte Joachim Kandels (r.) Recht bekommen. Manfred Burbach war dagegen in Berufung gegangen, hat aber nun auch vom Oberverwaltungsgericht eine Abfuhr bekommen. Foto: Archiv/ S. Schönhofen

Das Oberverwaltungsgericht hat damit das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier  bestätigt und die Berufung abgelehnt. Zur Begründung führt das Gericht an, dass ein wichtiger Grund gegeben sei, die Wiederwahl von Manfred Burbach als Wehrleiter abzulehnen.

»Pflicht zur Loyalität gröblich verletzt«


Für die Stadt sei es »nicht mehr zumutbar und untragbar«, wenn Burbach erneut die Funkiton des Wehrleiters wahrnehme. Denn Burbach habe »seine Pflicht zur Loyalität gegenüber dem Dienstherrn in seiner vergangenen Amtszeit mehrfach gröblich verletzt«. Die Aussagen, die er in seiner Funktion als Wehrleiter gegenüber Pressevertretern getroffen habe, und die sie begleitenden Umstände ließen erkennen, dass er inner­dienstliche Meinungsverschiedenheiten mit ihm unmit­telbar Dienstvorgesetzten sowie mit nach den Bestimmungen des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes des Landes (LBKG) im Einzelfall auch übergeordneten Aufgabenträgern in der Öffentlichkeit austrage, ohne dabei Rücksicht auf die Interessen seines Dienstherrn zu nehmen. Auch weitere Verhal­tensweisen hätten »seine charakterliche Ungeeignetheit zur Ausübung einer Füh­rungsfunktion« offenbart, sagt das Gericht. Aus diesen werde deutlich, dass Burbach unter bewusster Umgehung seines Dienstvorgesetzten immer wieder eigenmächtige Entscheidungen treffe, die Zuständigkeiten anderer nicht anerkenne und seine eigenen Kompetenzen überschreite. Er habe damit zugleich weitreichende nachteilige Folgen auf Seiten seines Dienstherrn bewusst herausgefordert. Dadurch habe der ehemalige Wehrleiter das Vertrauensverhält­nis zwischen ihm und dem Bürgermeister grundlegend erschüttert und nachhaltig zer­stört, urteilt das Gericht.


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