

Der Ministerrat hat finanzielle Hilfen für private Haushalte beschlossen, die von den Unwettern rund um Pfingsten betroffen waren. Die Richtlinie unterstützt Privatpersonen in den Landkreisen Südwestpfalz, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Germersheim und Bad Kreuznach sowie in den kreisfreien Städten Trier und Zweibrücken.
Innenminister Michael Ebling erklärte, dass die finanzielle Unterstützung die dringendsten Ausgaben, wie Übernachtungsmöglichkeiten, Ersatzkleidung oder Verpflegung, abmildern könne. Die Soforthilfe kann von antragsberechtigten Privatpersonen beantragt werden, deren Wohnraum, Hausrat oder Kleidung durch das Unwetter beschädigt wurden.
Weitere Informationen zu den Anträgen sind auf der Startseite der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion abrufbar: https://add.rlp.de/



