Finanzielle Unterstützung nach Pfingst-Unwetter
Der Ministerrat hat finanzielle Hilfen für private Haushalte beschlossen, die von den Unwettern rund um Pfingsten betroffen waren. Die Richtlinie unterstützt Privatpersonen in den Landkreisen Südwestpfalz, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Germersheim und Bad Kreuznach sowie in den kreisfreien Städten Trier und Zweibrücken.
Soforthilfe für Betroffene
Innenminister Michael Ebling erklärte, dass die finanzielle Unterstützung die dringendsten Ausgaben, wie Übernachtungsmöglichkeiten, Ersatzkleidung oder Verpflegung, abmildern könne. Die Soforthilfe kann von antragsberechtigten Privatpersonen beantragt werden, deren Wohnraum, Hausrat oder Kleidung durch das Unwetter beschädigt wurden.
Höhe der Unterstützung
Die Höhe der Soforthilfe beträgt bis zu 1.500 Euro pro Haushalt und bis zu 500 Euro für jede weitere Person im Haushalt, maximal jedoch 3.000 Euro. Die Landesregierung stellt die Mittel zur Soforthilfe den betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung, um eine schnelle und zielgerichtete Unterstützung zu gewährleisten.
Weitere Informationen zu den Anträgen sind auf der Startseite der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion abrufbar: https://add.rlp.de/
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