Landwirt klagt gegen Düngeverordnung

Ein Landwirt aus dem Landkreis Vulkaneifel hat Klage gegen die Düngeverordnung erhoben.
Mit der rheinland-pfälzischen Düngeverordnung will die Landesregierung erreichen, dass die Grundwasser-Nitratbelastung reduziert wird. Foto: Pixabay

Mit der rheinland-pfälzischen Düngeverordnung will die Landesregierung erreichen, dass die Grundwasser-Nitratbelastung reduziert wird. Foto: Pixabay

"Die rheinland-pfälzische Düngeverordnung vom September 2019 führt bei vielen Landwirten zu weiteren ungerechtfertigten oder unangemessenen Belastungen bei der Bewirtschaftung ihrer Agrarflächen", beklagt der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau. Die Reglementierungen seien "fachlich nicht begründet". Ein Landwirt aus dem Landkreis Vulkaneifel, der rund 90 Hektar landwirtschaftliche Fläche bewirtschaftet, hat nun Klage dagegen erhoben. Der Milchviehbetrieb liegt in einem von der Landesregierung festgesetzten sogenannten "Roten Gebiet", in dem die Ausbringung von Wirtschaftsdünger bereits ab diesem Winter strengeren Anforderungen als nach der Bundesregelung unterworfen ist. Mit der Verordnung will die rheinland-pfälzische Landesregierung erreichen, dass die Grundwasser-Nitratbelastung reduziert wird. Allerdings, so der Bauernverband, sei festzustellen, dass in dem Gebiet, in dem der Kläger wirtschaftet, die Nitratgehalte im betroffenen Grundwasserkörper weit unterhalb der rechtlich zulässigen Grenzwerte lägen. Eine solche Gebietsabgrenzung sei "absolut unverständlich". Es sei nicht nachvollziehbar, dass dort, wo keine Probleme bestünden, dennoch Maßnahmen verfügt würden, die nicht notwendig seien und die landwirtschaftlichen Betriebe zusätzlich belasten würden, so Michael Horper, Präsident des Bauernverbandes.

"Auflagen sind nicht notwendig"

"Wir wirtschaften seit Jahren in der Gemarkung und es hat bisher nie Probleme im Hinblick auf eine mögliche Nitratbelastung des Grundwassers gegeben", sagt der Kläger. "Zusätzliche Auflagen sind daher nicht notwendig und auch nicht akzeptabel, zumal wir in der Vergangenheit bewiesen haben, dass unsere Wirtschaftsweise keinen negativen Einfluss auf das Grundwasser in unserer Region hat." Da solche Gegebenheiten häufig vorkommen würden, so Horper, sei es für den Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau von vornherein klar gewesen, einen Landwirt bei einer möglichen Klage gegen das Land Rheinland-Pfalz zu unterstützen. "Wir haben gegenüber dem Land Rheinland-Pfalz mehrfach deutlich gemacht, dass wir die Ausweisung der 'Roten Gebiete', wie sie in Rheinland-Pfalz vorgenommen wird, für nicht sachgerecht und zudem auch für rechtswidrig halten", sagt Horper. Daher richte sich die nun beim Verwaltungsgericht in Trier eingereichte Klage vor allem gegen die rheinland-pfälzische Ausweisung der Gebiete, in denen zusätzliche Maßnahmen gegenüber der Bundesregelung ergriffen würden. Das Verfahren beim Verwaltungsgericht in Trier sei mit einem Eilantrag versehen.


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