

"Die rheinland-pfälzische Düngeverordnung vom September 2019 führt bei vielen Landwirten zu weiteren ungerechtfertigten oder unangemessenen Belastungen bei der Bewirtschaftung ihrer Agrarflächen", beklagt der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau. Die Reglementierungen seien "fachlich nicht begründet". Ein Landwirt aus dem Landkreis Vulkaneifel, der rund 90 Hektar landwirtschaftliche Fläche bewirtschaftet, hat nun Klage dagegen erhoben. Der Milchviehbetrieb liegt in einem von der Landesregierung festgesetzten sogenannten "Roten Gebiet", in dem die Ausbringung von Wirtschaftsdünger bereits ab diesem Winter strengeren Anforderungen als nach der Bundesregelung unterworfen ist. Mit der Verordnung will die rheinland-pfälzische Landesregierung erreichen, dass die Grundwasser-Nitratbelastung reduziert wird. Allerdings, so der Bauernverband, sei festzustellen, dass in dem Gebiet, in dem der Kläger wirtschaftet, die Nitratgehalte im betroffenen Grundwasserkörper weit unterhalb der rechtlich zulässigen Grenzwerte lägen. Eine solche Gebietsabgrenzung sei "absolut unverständlich". Es sei nicht nachvollziehbar, dass dort, wo keine Probleme bestünden, dennoch Maßnahmen verfügt würden, die nicht notwendig seien und die landwirtschaftlichen Betriebe zusätzlich belasten würden, so Michael Horper, Präsident des Bauernverbandes.




