Ein 32-jähriger Luxemburger, der jahrelang in Bitburg Vermieter betrogen haben soll, kommt für ein Jahr und zehn Monate in Haft. Ein weiterer Geschädigter meldet sich beim WochenSpiegel: »Es ist ernüchternd«, schildert er seinen Weg durch die Justiz.
Von Sybille Schönhofen
"Verbrannte Erde" hat ein 32-Jähriger in Bitburg hinterlassen, wie es Richter Udo May am 18. September am Amtsgericht bei der Verhandlung gegen einen Mietbetrüger formulierte. Der Angeklagte gestand die Vorwürfe und wurde wegen gewerbsmäßigen Betruges und Urkundenfälschung zu einem Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Unter den Opfern des Verurteilten sind Bitburger Namen wie der Getränkehändler Werhahn und der Autohändler Tix. Der Gesamtschaden liegt bei mehr als 32.000 Euro. Auch der Bitburger Unternehmer Rainer Hoffmann hat Erfahrung mit dem Mietbetrüger. Seit 2017 versucht er, den Mann vor Gericht zu bringen.
Im Juni 2016 hatte der inzwischen in anderen Fälle Verurteilte bei Rainer Hoffmann Gewerberäume, einen Hangar und eine Wohnung angemietet. Nach Hoffmanns Aussage hat ihn der Mietbetrüger um mehr als 20.000 Euro Mieteinnahmen geprellt. Insgesamt beläuft sich der Schaden laut Hoffmann allerdings auf 70.000 Euro - Miete und Reparaturkosten zusammen addiert. Hinzu kommen Anwalts- und Gerichtskosten. Die Hoffnung, dass er sein Geld zurückbekommt, hat Hoffmann aufgegeben.
Wie konnte es soweit kommen? "Der Mann machte einen sehr geschäftstüchtigen Eindruck", erklärt Rainer Hoffmann. Das meiste seien Lügen gewesen wie sich herausgestellt habe. Erfundene Geschichten von einer Vergangenheit als Polizist und von großer Zahlungskraft.
Indizien sprechen für Brandstiftung
Der nun Verurteilte war neun Monate lang Mieter bei Hoffmann. Die letzten sechs Monate blieb er die Miete schuldig. Hoffmann zeigte ihn wegen Mietbetrugs an. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein, insbesondere weil nicht nachgewiesen werden könne, dass der Beschuldigte den Mietvertrag mit dem Vorsatz unterzeichnet habe, keine Miete zu zahlen.
Hoffmann klagte dann erfolgreich auf Räumung. Der Mieter ging, behielt aber noch die Schlüssel. Nach Hoffmanns Angaben häuften sich seitdem weitere Merkwürdigkeiten, u.a. ein hoher Strom- und Ölverbrauch in den leerstehenden Räumlichkeiten. Als Hoffmann deswegen die Wohnung kontrollierte, stellte er fest, dass die Herdplatten angeschaltet waren und alle Rauchmelder sowie eine Brandschutztür fort waren. Hoffmann zeigte seinen Ex-Mieter wegen versuchter Brandstiftung an. Ohne Effekt. Die Staatsanwaltschaft Trier stellte das Verfahren wegen Betrug und Brandstiftung 2018 endgültig ein. Begründung: "Ein strafbares Verhalten (...) kann nicht (...) mit hinreichender Sicherheit nachgewiesen werden."
Die von Hoffmann daraufhin eingeschaltete Generalstaatsanwaltschaft Koblenz teilte ihm ebenfalls mit, dass sie keinen hinreichenden Tatverdacht sehe, auch weil "nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Beschuldigte (...) Kenntnis von einer etwaigen Abschaltautomatik des Herdes hatte".
"Könnte mich totlachen"
Hoffmann schüttelt ungläubig den Kopf. "Wenn es nicht so traurig wäre, könnte ich mich totlachen." Auch eine Anzeige wegen versuchter Umweltverschmutzung wurde nicht weiterverfolgt. "Er hatte Altölfässer draußen zurückgelassen, die drohten überzulaufen", erzählt Hoffmann. Insgesamt zeigte er den Ex-Mieter noch wegen Hausfriedensbruch, Einbruch, übler Nachrede, Sachbeschädigung und wegen Diebstahls an. Keine der Klagen wurde zugelassen.
Hoffmann ist empört: "Es gibt Plausibilitäten und Wahrscheinlichkeiten in der Indizienkette, weswegen die Staatsanwaltschaft dem weiter hätte nachgehen müssen." Er versuchte, die Anklage vor dem Oberlandesgericht zu erzwingen. Abgelehnt wegen Formfehlern im Antrag. Daraufhin beschwerte sich Hoffmann beim Justizministerium. Dieses sieht "keinen Anlass, in der Sache anders zu entscheiden" als Trier und Koblenz, heißt es in einem Antwortschreiben im August 2019. Für Hoffmann der Zeitpunkt aufzugeben. "Hier ruiniert ein Mensch Leute im großen Stil und es wird lange nichts gemacht", beschreibt Hoffmann seinen Ärger. Er fühlt sich vom Rechtssystem im Stich gelassen. "Es ist ernüchternd", zieht er sein persönliches Fazit.
Der WochenSpiegel bittet den Rechtsanwalt des Mannes, den Hoffmann vor Gericht sehen will, um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen. Anwalt Marius Müller aus Saarbrücken weist darauf hin, dass die Unschuldsvermutung gelte und ihm kein Schuldspruch bekannt sei. "Aus diesem Grunde wird mein Mandant sich zunächst nicht im Hinblick auf die Vorwürfe äußern", lautet die Antwort.Bevor Hoffmanns Ex-Mieter nun - wenn auch in anderen Fällen - doch noch in Bitburg zur Verantwortung gezogen wurde, hat ihn bereits im April diesen Jahres das Amtsgericht Saarlouis zu einer Freiheitsstrafe über ein Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. In Bitburg bekam er keine Bewährung mehr.