Julia Borsch

Nach Schüssen in Prüm: Prozess gegen 25-Jährigen startet am 22. Oktober

Prüm/Trier. Nach den Schüssen auf zwei Polizisten im Prümer Kurpark beginnt am 22. Oktober der Prozess gegen einen 25-Jährigen. Das Landgericht Trier hat weitere Details zum Angeklagten mitgeteilt.

Nach den Schüssen auf zwei Polizisten im Prüme rKurpark beginnt in den kommenden Tagen der Prozess gegen einen 25-Jährigen. Gegenstand des Verahrens ist unter anderem der Vorwurf des versuchten Totschlags.

Nach den Schüssen auf zwei Polizisten im Prüme rKurpark beginnt in den kommenden Tagen der Prozess gegen einen 25-Jährigen. Gegenstand des Verahrens ist unter anderem der Vorwurf des versuchten Totschlags.

Bild: Archiv/Symbolfoto

Am Donnerstag, 22. Oktober, beginnt vor dem Landgericht Trier das Strafverfahren gegen einen 25-Jährigen, der im April 2026 im Prümer Kurpark auf zwei Polizeibeamte geschossen haben soll. Gegenstand des Verfahrens ist nach Angaben des Landgerichts Trier der Vorwurf des versuchten Totschlags.

Dem Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft Trier vorgeworfen, am 7. April im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit versucht zu haben, zwei Polizeibeamte zu töten. Wie aus der Mitteilung des Landgerichts hervorgeht, ist der 25-Jährige bereits vorbestraft. Derzeit befindet er sich in einstweiliger Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.


Schüsse im Prümer Kurpark

Hintergrund ist ein Polizeieinsatz am 7. April 2026. Nachdem der Mann zuvor Personen belästigt, bepöbelt und beleidigt haben soll, wollten ihn zwei Polizeibeamte kontrollieren. Dabei soll er erheblichen Widerstand geleistet und einem Beamten die Dienstwaffe entrissen haben.

Anschließend soll er aus unmittelbarer Nähe in Richtung des Kopfes des Polizisten geschossen, diesen jedoch verfehlt haben. Bei weiteren Schüssen wurde eine Polizeibeamtin am Oberschenkel verletzt. Nach einer mehrstündigen Fahndung wurde der Tatverdächtige in einem Waldstück nahe dem Kurpark festgenommen.

 

Gutachten zur Schuldfähigkeit

Im Zuge der Ermittlungen war ein psychiatrisches Gutachten eingeholt worden. Demnach leidet der Angeklagte an einer psychischen Erkrankung, aufgrund derer seine Schuldfähigkeit zur Tatzeit zumindest erheblich vermindert gewesen sein dürfte.

Mit dem Prozessbeginn am 22. Oktober wird sich nun das Landgericht Trier mit den Vorwürfen befassen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung.