Nikolas Leube

Nachtumzug im Mehlental

Gondenbrett. Während des diesjährigen Nachtumzuges am Freitag, 9. Februar, ab 18 Uhr, gelten folgende verkehrsrechtliche Anordnungen:

Bild: KG Mehlental

Die Dorfstraße (Kreisstraße K 180) ab der Einmündung K 180/K187 in Wascheid bis zur Einmündung "Am Münsterberg" und die Mehlener Straße (K 181) ab der Einmündung Dorfstraße (K 180/K181) bis zum Gemeindehaus sind für den Verkehr gesperrt (mit Ausnahme der der Zugwagen).

Die K 180 (Prüm-Tafel in Richtung Gondenbrett) wird als Einbahnstraße ausgewiesen und kann aus Fahrtrichtung Prüm-Tafel kommend rechtsseitig durch die Besucher des Umzuges beparkt werden. Aufgrund der Vollsperrung der K 180 im Ortseingang von Gondenbrett ist sie ab 18.00 Uhr eine Sackgasse.

Gondenbretter Weg: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, in den Gondenbretter Weg (K 180) einzufahren, Personen am Umzug herauszulassen und dann wieder über den Gondenbretter Weg (K 180 in Richtung Prüm-Tafel) oder durch die Ortslage von Gondenbrett zurückzukommen. Sollten Personen lediglich Zugteilnehmer mit dem Pkw nach Gondenbrett bringen wollen, so ist die Zufahrt über die L 17 / K 181 / K 185 (Obermehlen) nach Gondenbrett zu wählen. Aufgrund der Einbahnstraßenregelung kann nach Zugende nur über die K 181 in Richtung Niedermehlen und die K 180 in Richtung Wascheid aus Gondenbrett herausgefahren werden. Es ist unzulässig, nach dem Umzug auf der K 180 zu wenden und wieder entgegen der Einbahnstraßenregelung in Richtung Prüm-Tafel zu fahren.


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