

Ein Mann aus der Eifel befindet sich im Bitburger Marienhausklinikum in einer akuten Notsituation und klingelt fünf Stunden vergeblich nach Hilfe. So schilderte sein Bettnachbar die Situation, wie sie sich in der Nacht zum 9. März zugetragen habe. Nachdem der Wochenspiegel in dem Fall recherchierte, leitete die Staatsanwaltschaft Ermittlungen ein. Sieben Monate später liegt nun ein rechtsmedizinisches Gutachten vor, das bescheinigt, dass es sich "nicht belegen" lasse, "dass der Verstorbene bei einem anderen ärztlichen oder pflegerischen Verhalten noch hätte gerettet werden können." Wahrscheinlich sei ein Herzinfarkt die Todesursache gewesen. Beweisen ließ sich das nicht. Denn der Patient, der am 11. März verstorben war, war nicht mehr zu obduzieren. Er war bereits feuerbestattet worden, bevor die Ermittlungen ins Rollen kamen. Im März hatte der Sprecher der Marienhaushaus Holding, die Trägerin der Bitburger Klinik ist, gegenüber dem Wochenspiegel gesagt, die personelle Situation sei nicht ursächlich für das Ableben des Patienten gewesen. Allerdings liegt ein Anfangsverdacht gegen einen Arzt wegen unterlassener Hilfeleistung vor. "Gegen ihn besteht der Verdacht, in den frühen Morgenstunden des fraglichen Tages eine weitere Kontrolle des Patienten abgelehnt zu haben, weil er sich wegen des Endes seines Bereitschaftsdienstes hierfür nicht mehr zuständig gehalten habe", so der Leitende Staatsanwalt Peter Fritzen. Nun prüft die Staatsanwaltschaft, ob der Arzt trotz Ablaufs der Bereitschaftsdienstzeit weiterhin verpflichtet war, tätig zu werden. Da die näheren Umstände noch nicht geklärt sind, fehlen noch Antworten, so Fritzen. Beispielsweise auf die Frage, warum kein anderer diensthabender Arzt die Aufgabe übernahm und warum fünf Stunden lang kein Arzt erschien. Zwei Tage nach der fraglichen Nacht war der Patient am 11. März gestorben. Auch im März hieß es schon, die Todesursache sei ein Herzinfarkt. Was bleibt, ist die Frage, ob der Tod des 73-Jährigen bei einem früheren medizinischen Eingreifen nicht hätte verhindert werden können. Weitere Einzelheiten können erst mitgeteilt werden, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, kündigt Staatsanwalt Fritzen an. bil Foto: S. Schönhofen