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Tod eines 18-Jährigen: Justiz schließt die Akte

Die Staatsanwaltschaft Trier erklärt die Ermittlungen wegen des Todes eines 18-Jährigen nach dem Karnevalsumzug in Gondenbrett im vergangenen Februar für beendet. Sie schließt eine Straftat aus. Im Heimatort des Toten herrscht Unverständnis.
Die Staatsanwaltschaft Trier sieht kein Fremdverschulden an dem plötzlichen Tod eines 18-Jährigen aus Winterspelt. Foto: Archiv

Die Staatsanwaltschaft Trier sieht kein Fremdverschulden an dem plötzlichen Tod eines 18-Jährigen aus Winterspelt. Foto: Archiv

Gondenbrett/Winterspelt/Trier. Es war eine schockierende Nachricht am 14. Februar vor einem Jahr: Ein 18-Jähriger aus Winterspelt wurde morgens, nachdem er am Abend zuvor noch in Gondenbrett Karneval gefeiert hatte, tot in seinem Bett aufgefunden. Für die Angehörigen und sein persönliches Umfeld unerklärlich. Die Polizei nahm Ermittlungen auf. Nun, fast ein Jahr später, erklärt die Staatsanwaltschaft diese für abgeschlossen. "Die durchgeführten Ermittlungen haben keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden am Tod des 18-Jährigen ergeben", teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Peter Fritzen vergangenen Mittwoch mit. Bei der Obduktion des Leichnams seien keine Hinweise auf eine Gewalteinwirkung festgestellt worden. Annahme: Alkoholvergiftung Da die Befunde vielmehr "mit hoher Wahrscheinlichkeit für eine Intoxikation" als Todesursache sprachen, so Peter Fritzen, wurde das rechtsmedizinische Institut der Universität Mainz beauftragt, chemischtoxikologische Untersuchungen durchzuführen. Das Ergebnis liegt nun vor. Demnach hatte der 18-Jährige 1,7 Promille Alkohol im Blut. "Die erhobenen Befunde belegen, dass der Verstorbene zum Todeszeitpunkt unter erheblichem Alkoholeinfluss stand", so Fritzen. "Es wurde eine Alkoholkonzentration von 1,7 Promille zum Todeszeitpunkt festgestellt." Der rechtsmedizinische Sachverständige halte eine Alkoholvergiftung mit Todesfolge durchaus für möglich, zitiert der leitende Oberstaatsanwalt aus seinem Gutachten. Auch für die Theorie, die der mit der Familie des Toten bekannte Ortsbürgermeister von Winterspelt, Hubert Tautges, öffentlich vertrat, habe es keine stützenden Hinweise gegeben. Peter Fritzen: "Bei den Untersuchungen haben sich indes keine Hinweise dafür ergeben, dass im zeitlichen Zusammenhang mit dem Todeseintritt Betäubungsmittel, Arzneistoffe oder andere Gifte aufgenommen wurden. Insbesondere waren keine Substanzen feststellbar, anhand derer sich eine zu Lebzeiten stattgefundene Aufnahme von sogenannten `K.O.-Mitteln´ belegen ließe." Kein Hinweis auf K.O.-Tropfen Auch die von der Kriminalinspektion Wittlich durchgeführten übrigen Ermittlungen, insbesondere die Befragung von Zeugen des Karnevalsumzuges, hätten keine Hinweise darauf erbracht, dass dem Verstorbenen gegen seinen Willen "K.O.-Tropfen" oder sonstige Gifte verabreicht worden seien. "Im Rahmen der durchgeführten Ermittlungen haben sich mithin keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Tod des Verstorbenen auf ein strafbares Verhalten zurückzuführen ist", teilt die Staatsanwaltschaft mit und schließt die Akte. Für Ortsbürgermeister Hubert Tautges und viele Menschen, die den 18-Jährigen kannten, unverständlich. "Die Menschen im Ort sind sauer und enttäuscht", berichtet Tautges. "Die Wut ist sehr groß über die schlampige Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft und Polizei. Die legen sich zu schnell fest", kritisiert er. (Siehe Leserbrief) Früher habe man mit 1,5 Promille Blutalkohol noch Autofahren dürfen. "Da kann man doch an 1,7 Promille nicht sterben", bekundet er seine Zweifel. red/ bil


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