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Julia Borsch

Wintereinbruch im April

Region. Der ADAC und der Deutsche Wetterdienst melden eine Kaltwetterfront und Schneefall in einigen Regionen.
Der ADAC und der Deutsche Wetterdienst melden in den nächsten Tagen eine Kaltwetterfront - in einigen Regionen droht sogar Schneefall.

Der ADAC und der Deutsche Wetterdienst melden in den nächsten Tagen eine Kaltwetterfront - in einigen Regionen droht sogar Schneefall.

Bild: Symbolfoto pixabay

Es droht Glätte in vielen Teilen Deutschlands. Doch was ist, wenn man jetzt bereits Sommerreifen aufgezogen hat?

  • Bei winterlichen Verhältnissen muss man mit Winterreifen fahren
  • In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht
  • Verstöße werden mit Bußgeld von 60 Euro geahndet

Das wechselhafte Aprilwetter bleibt Deutschland in den kommenden Tagen erhalten. Am ungemütlichsten wird es in der Südhälfte und an der Küste, bei wechselnder Bewölkung gibt es dort immer wieder Schauer und Graupelgewitter. Es kann außerdem vor allem im Süden Deutschlands Nachtfrost geben und die Schneefallgrenze liegt zwischen 700 und 1000 Meter. An den Alpen könnte es insbesondere am Samstag, 20. April, ausdauernd schneien.

 

Was müssen Autofahrerinnen und Autofahrer beachten?

Für Autofahrerinnen und Autofahrer ist die Kaltwetterfront eine besondere Herausforderung, vor allem wenn sie bereits mit Sommerreifen unterwegs sind: In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht. Die Empfehlung, Fahrzeuge mit Winterreifen von O bis O (Oktober bis Ostern) auszustatten, hat keine rechtliche Relevanz. Rechtlich gesehen müssen Autofahrer also bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen aufziehen, wenn sie ihren Wagen fahren wollen – unabhängig von der Jahreszeit.

 

Mit den Sommerreifen nicht bei Glätte fahren!

Wer bereits Sommerreifen aufgezogen hat, sollte das Auto bei den zu erwartenden winterlichen Wetter- und Straßenverhältnissen stehen lassen und wenn möglich auf öffentliche Verkehrsmittel ausweichen. Wer seinen Wagen dennoch nutzen möchte, der hat keine andere Wahl, als die Winterreifen wieder aufzuziehen, damit er rechtlich vollumfänglich geschützt ist.

Bei Missachtung der situativen Winterreifenpflicht droht ein Bußgeld von 60 Euro. Wer andere behindert muss mit 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Außerdem können bei einem Unfall wegen grober Fahrlässigkeit Leistungen in der Kaskoversicherung gekürzt werden. Auch mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung kann es bei einem unverschuldetem Unfall Probleme geben, da man sich je nach Einzelfall ein Mitverschulden anrechnen lassen muss.

Der ADAC rät daher, die richtige Bereifung den Witterungsverhältnissen anzupassen, um sicher im Straßenverkehr unterwegs zu sein.

 

Quelle: ADAC


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