Nico Lautwein

"Süßes oder Saures“: Polizei gibt Verhaltenstipps zu Halloween

Region. Damit Halloween ein sicheres Vergnügen bleibt, ruft die Polizei zu Rücksicht und Vorsicht auf. Denn nicht jeder Streich ist harmlos – manche können strafrechtliche Folgen haben.
Leuchtende Kürbisse schmücken an Halloween vielerorts Eingänge und Fenster – ein stimmungsvoller Brauch mit gruseligem Charme.

Leuchtende Kürbisse schmücken an Halloween vielerorts Eingänge und Fenster – ein stimmungsvoller Brauch mit gruseligem Charme.

Bild: Pixabay

Halloween, der Trend aus den USA, ist auch längst bei uns angekommen. In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November wird Halloween gefeiert.

Kinder verkleiden sich, meist extra gruselig, als Hexen, Vampire, Clowns oder Gespenster und ziehen von Haus zu Haus. "Süßes, sonst gibt’s Saures!" ist einer der bekanntesten Sprüche, sobald die Haustüren geöffnet werden. Wer ihnen keine Süßigkeiten geben will, bekommt einen Streich gespielt. Neuester Trend könnte dieses Jahr bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Kopie der Netflix-Grusel-Serie Ed Gein werden.

Wenn Spaß zur Straftat wird

Halloween soll ein Spaß sein, für Groß und Klein. Hierbei sollte man jedoch aufpassen, denn wenn der Streich nicht mehr harmlos ist, könnten strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Das bloße Erschrecken von Menschen ist nicht zwingend strafbar. Sollte sich jedoch jemand beim panischen Flüchten verletzen, kann dies strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Auch das scherzhafte Beschmieren von Hauswänden oder anderen Gegenständen ist rechtlich gesehen eine Sachbeschädigung und zieht eine Strafanzeige nach sich.

Kein Platz für Alkohol, Waffen oder gefährliche Requisiten

Vorsicht gilt, wie immer, bei berauschenden Mitteln wie Alkohol oder Cannabis! Bei Konsum bleiben Fahrzeuge aller Art – ob Auto, Fahrrad oder E-Scooter – besser stehen.

Das Mitführen von Waffen und das Drohen mit Waffen ist kein Spaß, stellt eine Straftat dar und erfordert polizeiliches Einschreiten. Die Polizei empfiehlt daher, keine täuschend echt aussehenden Waffen (Anscheinswaffen) mitzuführen, da dies zu folgenschweren Konsequenzen führen kann.

Tipps der Polizei für ein sicheres Halloween

Damit Halloween für alle in schöner Erinnerung bleibt, gibt die Polizei folgende Tipps:

  • Nicht jeder begeistert sich für Halloween – rechnet also damit, dass nicht jeder sich über ein Klingeln an der Haustür freut.

  • Ein Nein ist ein Nein, auch wenn ihr nur Spaß machen wollt.

  • Sucht euch Häuser aus, deren Bewohner ihr kennt oder die euch gerne empfangen.

  • Haltet euch in gut sichtbaren Bereichen auf und meidet dunkle Ecken.

  • Nehmt ein Handy und eine Taschenlampe mit.

  • Versucht, für Verkehrsteilnehmer gut sichtbar zu sein.

  • Respektiert die Ruhezeiten.

  • Achtet bei Partys auf die Musiklautstärke.

  • Setzt euch nicht zu stark verkleidet oder alkoholisiert hinters Steuer.

  • Eltern sollten mit ihren Kindern vor Halloween über Regeln sprechen und sie ggf. begleiten.

  • Straftaten werden von der Polizei konsequent verfolgt – natürlich auch an Halloween.

  • Wählt die 110, solltet ihr euch bedroht oder gefährdet fühlen.

Friedliches Halloween-Fest gewünscht

Einer spannenden Halloween-Nacht steht nichts im Wege, wenn "Spielregeln" eingehalten werden – damit alle Beteiligten Spaß haben und niemand zu Schaden kommt.

Die Polizei und der WochenSpiegel wünscht allen großen und kleinen Geistern, Hexen und Monstern ein friedliches Halloween-Fest mit jede Menge Süßem und wenig Saurem.

Quelle: Polizeipräsidium Trier


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