

In Rheinland-Pfalz ist der Aufenthaltsort von knapp 1.000 Menschen aus den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA) weiterhin unklar. Nach Angaben des Integrationsministeriums haben 2024 insgesamt 10.052 Asylsuchende in Rheinland-Pfalz Schutz und Zuflucht gefunden. Für den Zeitraum von Anfang Juli 2024 bis Ende Dezember 2025 wurden insgesamt 923 Bewohnerinnen und Bewohner als abgängig gemeldet. Das Integrationsministerium wählte diesen Zeitraum, weil Asylbewerberinnen und Asylbewerber in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes höchstens 18 Monate untergebracht werden, bevor sie auf die Kommunen verteilt werden. Als abgängig gelten Personen, die mehr als drei Tage nicht in der Einrichtung angetroffen werden können.
Von den 923 Abgängigen stammen laut Integrationsministerium 94 aus der Einrichtung in Bitburg, 173 aus Hermeskeil, 81 aus der AfA am Flughafen Hahn, 150 aus Kusel, 180 aus Speyer und 245 aus Trier.
Inzwischen wurde bekannt, dass ein Teil der abgängigen Personen polizeilich bekannt ist, wie aus übereinstimmenden Medienberichten hervorgeht. Demnach seien nach Angaben des Integrationsministeriums 208 der als abgängig gemeldeten Personen (etwa 23 Prozent) auffällig geworden; gegen sie liefen insgesamt 638 polizeiliche Ermittlungsverfahren.
Hauptsächlich gehe es dabei um Alltags- und Eigentumsdelikte. Rund die Hälfte der Verfahren betreffe Diebstahlsdelikte. Nur in einzelnen Fällen gehe es um schwere Gewalt-, Sexual- oder Staatsschutzdelikte. Zwei Ermittlungsverfahren – eines wegen des Verdachts auf Bildung einer terroristischen Vereinigung und eines wegen des Verdachts auf Totschlag – seien inzwischen eingestellt worden. Das Ministerium teilte auf WochenSpiegel-Nachfrage zudem mit: „Zur Auffindung der abgängigen und teils straffällig gewordenen Personen laufen umfangreiche Fahndungsmaßnahmen.“
Die Zahl der abgängigen Geflüchteten hatte zu Kritik aus der Opposition seitens der CDU geführt (wir berichteten). CDU-Landeschef Gordon Schnieder thematisierte dies am 28. Januar erneut im Landtag: „Im Land sind 923 Menschen – zum Teil mit abgelehnten Verfahren – aus Aufnahmeeinrichtungen verschwunden. Ihr Aufenthaltsort ist unbekannt.“ Das sei ein „System des Kontrollverlusts“, für das die Ampelregierung Verantwortung trage, und er sprach von einem „massiven Vertrauensverlust“. Schnieder forderte „Ordnung in der Migration“ – mit „klaren Anwesenheitskontrollen“ und einer besseren Zusammenarbeit mit Polizei und Kommunen.
Nach Bekanntwerden der Zahlen hatte sich bereits Staatssekretär Janosch Littig (Bündnis 90/Die Grünen) im Integrationsministerium zu der Kritik aus der Opposition geäußert. Er wies den Vorwurf mangelnder Kontrolle zurück. Wörtlich sagte Littig: „Unsere Aufnahmeeinrichtungen sind keine Gefängnisse, und die dort lebenden Menschen sind keine Insassen.“ (wir berichteten)
Wie viele Fälle von Abgängigkeit in den vergangenen Jahren registriert wurden und in wie vielen Fällen jeweils eine Aufenthaltsermittlung eingeleitet wurde, könne laut Integrationsministerium nicht angegeben werden. Auf WochenSpiegel-Nachfrage hieß es: „Die angefragten Daten können leider nicht in der gewünschten Form zur Verfügung gestellt werden.“ Nach 18 Monaten – der Dauer der Wohnpflicht – werde eine Datenbereinigung der erfassten Abgängigkeiten durchgeführt. Danach könnten entsprechende Zahlen nur noch durch eine händische und sehr aufwändige Auswertung ermittelt werden.
Auf WochenSpiegel-Nachfrage teilte das Integrationsministerium mit, dass derzeit geprüft werde, wie viele der 923 Personen sich noch im Asylverfahren befinden und wie viele vollziehbar ausreisepflichtig sind. Dafür müsse „für alle 923 Personen einzeln der Stand des Asylverfahrens im Ausländerzentralregister“ geprüft werden. Die Auswertung dauere wegen der großen Zahl der Fälle an. Das Integrationsministerium betonte dabei: „Wir haben Verständnis für das öffentliche Interesse an dieser Fragestellung und legen zugleich Wert auf eine verlässliche und korrekte Auswertung. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist und entsprechende Ergebnisse vorliegen, werden wir darüber informieren.“


