Kraftfahrtbundesamt rückt Halterdaten raus
Wir fragten bei Stadtbürgermeister Michael Greiner nach. »Die Parksituation dort wurde bereits viel diskutiert. Die Stadt hat keinen Zugriff auf Daten von Fahrzeughaltern und kann somit auch keine Daten weitergeben. Dieses kann, wenn überhaupt, nur das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde. Wie die private Firma im Falle eines Nichtbeachtens der privaten Parkvorschriften des Grundstückseigentümers vorgeht, kann ich Ihnen nicht beantworten. Mit der Stadt gibt es keinerlei Absprachen oder Vereinbarungen über die Parkraumbewirtschaftung.
"Berechtigtes Interesse"
Licht ins Dunkel bringt schließlich »fair parken« selbst auf unsere Anfrage hin. »Wir haben ein berechtigtes Interesse an den Daten des Fahrzeughalters, daher erhalten wir auf Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt die Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister. Voraussetzung ist hier eine entsprechende Dokumentation der Parkverstöße, die gegenüber dem Kraftfahrtbundesamt nachgewiesen wird«, so eine Sprecherin des Unternehmens. Selbstverständlich würde der Datenschutz eingehalten. Zwei Stunden darf man hier mit Parkscheibe kostenlos parken, woran sich viele nicht hielten. Nach WochenSpiegel-Informationen insbesondere Lehrer und Schüler des nahegelegenen Gymnasiums. In den Geschäften liegen nun Hinweiszettel und Parkscheiben aus.