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Klaus Desinger

Angeklagte (30) soll Kind in See geworfen haben

Idar-Oberstein. Nicht nur tätliche Angriffe auf Polizisten, auch ein Kind soll die Frau in einen Weiher geworfen haben.

Landgericht bad Kreuznach

Landgericht bad Kreuznach

Bild: Klaus Desinger

Das "Sündenregister" einer 30-jährigen Angeklagten ist lang - und skurill. Das Amtsgericht in Idar-Oberstein hatte die einschlägig vorbestrafte Frau wegen einer Reihe von Delikten zu einem Jahr Knast ohne Bewährung verdonnert. Nun beginnt die Berufung vor dem Landgericht Bad Kreuznach nächste Woche Donnerstag. Fall 1: Die Angeklagte soll Mitte April 2020 gegenüber Polizeibeamten aggressiv und verbal ausfallend geworden sein.

Trotz Pandemie Polizisten ins Gesicht gepustet und übelst beleidigt

Sie soll trotz der Corona-Pandemielage keinen Abstand zu den Polizeibeamten gehalten haben und zwei Polizisten ins Gesicht gepustet haben. Sie soll sich zudem in die Hocke begeben haben, gerufen haben, dass sie ihre Periode habe, ihre Hose zur Seite gezogen haben, ein Taschentuch durch ihren Intimbereich gezogen haben und dieses blutverschmierte Taschentuch in Richtung der Polizeibeamten geworfen haben. Ferner soll sie mit ihrer mitgeführten Tasche mehrfach in Richtung eines Ordnungshüters geschlagen haben, um diesen zu verletzen. Sie soll den Polizeibeamten am linken Oberarm getroffen haben. Nachdem die Angeklagte weiter den Afforderungen der Polizei keine Folge geleistet haben soll, soll sie sich gegen das Anlegen von Handfesseln zwecks Mitnahme zur Dienststelle gesperrt haben und sich losgerissen haben. Sie soll daraufhin mehrfach in Richtung einer Polizeibeamtin getreten haben und versucht haben, diese am Bein zu beißen. Während des gesamten Geschehens soll die Angeklagte die Beamten aufs Allerübelste beleidigt haben, um sie in ihrer Würde herabzuwürdigen.

10-jähriges Kind in Weiher geworfen

Fall 2: Mitte Juli 2021 soll die Angeklagte ein ihr völlig unbekanntes zehnjähriges Kind an der Weiherschleife in Idar-Oberstein an der Kleidung genommen haben und in den See geworfen haben. Das Kind soll in Panik geraten sein und hierdurch einen Schock erlitten haben. Durch den Aufprall soll es zudem Schmerzen in der Brust erlitten haben und erheblich gefroren haben. Die Angeklagte soll die Verletzungen des Kindes bei ihrer Handlung zumindest billigend in Kauf genommen haben. Die Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht teilweise geständig eingelassen.


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