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Tierquälerei aus wirtschaftlichen Interessen?

Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Landrat Jürgen Pfühler wollen sich für das Wohl der Tiere einsetzen.
Beim Transport von Rindern besteht nach Meinung von Landrat Jürgen Pföhler Verbesserungsbedarf. Symbolfoto: Margot Kessler/pixelio.de

Beim Transport von Rindern besteht nach Meinung von Landrat Jürgen Pföhler Verbesserungsbedarf. Symbolfoto: Margot Kessler/pixelio.de

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner teilt die Auffassung von Landrat Jürgen Pföhler, dass für den Export lebender Rinder in Drittstaaten schärfere Regelungen, zum Beispiel in Bezug auf Transportzeiten, erforderlich sind. Das teilte sie nun mit, nachdem Pföhler von ihr unter anderem gefordert hatte, die Garantie der Einhaltung des Tierschutzes und deren belastbare Überprüfbarkeit in den Exportabkommen des Ministeriums zu verankern. Auch die Anpassungen von Verordnungen auf Bundes- und EU-Ebene seien dringend nötig, so der Landrat. Hintergrund ist, dass eine Rinderzuchtgenossenschaft vor einigen Wochen beim Veterinäramt des Kreises ein sogenanntes Vorlaufattest für den Export von trächtigen Rindern aus dem Kreis Ahrweiler in den Iran beantragt hatte. Nur mit diesem Attest dürfen Rinder zur Sammelstelle in einem anderen Landkreis gebracht werden, von wo aus die Transporte starten. Im Attest wird bescheinigt, dass die Tiere nicht krank sind und im Rinderstall keine Seuchen vorkommen. Attest verweigert Die Veterinäre hatten das Attest verweigert, da sie auf dem Transport in bestimmte Drittländer oder spätestens am Zielort Iran erhebliche Verstöße gegen Tierschutzvorgaben befürchteten. Solche Verstöße seien vielfach dokumentiert. Sie reichen von mangelnder Versorgung mit Wasser und Futter sowie fehlenden Ruhepausen über große Hitze oder Kälte auf den tagelangen Transporten bis zu massiven Tierquälereien bei den betäubungslosen Schlachtungen nach dem Ende der Nutzung als Zuchtrind im jeweiligen Zielland. Die Kreisveterinäre erklärten, dass sie dem Tierschutz verpflichtet seien und die Tiere nicht "sehenden Auges" in die Tierquälerei schicken könnten. Das Verwaltungsgericht Koblenz hingegen hatte dem Eilantrag der Rinderzuchtgenossenschaft auf Ausstellung des Attestes stattgegeben. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) bestätigte die Entscheidung. Bei diesen Attesten seien allein tierseuchenrechtliche Anforderungen, nicht aber tierschutzrechtliche Bedenken zu berücksichtigen, so das OVG. Der Landrat hatte diese Entscheidung unter anderem deshalb als "unverständlich" kritisiert, da der Tierschutz 2002 als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen wurde. Er wandte sich unter anderem an die Landwirtschaftsministerin. Appell an Bauernverband Außerdem appellierte Pföhler an den Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied: "Wirtschaftliche Interessen rechtfertigen keine Tierquälerei." Der Verband solle seine Mitglieder über die Transport- und Schlachtbedingungen in Drittländern aufklären und dafür werben, Zuchtrinder nicht für Exporte in bestimmte Länder zur Verfügung zu stellen. Der Kreisbauern- und Winzerverband Ahrweiler nannte das Verhalten der Kreisveterinäre "nicht nachvollziehbar" und kritisierte die Aussagen als "öffentliche Pauschalkritik". Dahinter stecke indirekt der Vorwurf der Behörde an die landwirtschaftlichen Betriebe, ein eingeschränktes Wohl ihrer Tiere billigend in Kauf zu nehmen. Die Europäische Kommission kontrolliere die Tiertransporte hinsichtlich ihrer Tiergerechtheit regelmäßig, so der Verband. Dabei sei deutschen Transporten attestiert worden, dass die Ausfuhr von lebenden Tieren bis zum endgültigen Bestimmungsort im Nicht-EU-Staat reibungslos funktioniere und dass die Transporte gemäß den Tierschutzvorschriften korrekt geplant und durchgeführt werden. Rinderhalter aus dem Kreis Ahrweiler exportierten zudem ausschließlich Zucht- und keine Schlachttiere, so der Verband. Diese dienten der Erzeugung von Nachkommen und der Milchproduktion. Schon alleine deshalb sei ein schonender Transport und eine unversehrte Ankunft der Tiere am Zielort im Interesse der Betriebe. EU-Tierschutztransportgesetz überarbeiten In ihrer Antwort erklärte Klöckner, dass die einheitliche und konsequente Durchsetzung der bestehenden Rechtslage in allen EU-Mitgliedsstaaten wichtig sei. Zudem müsse das EU-Tierschutztransportgesetz überarbeitet werden. Sie kündigte an, den Transport in Drittländer zum Gegenstand der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020 zu machen. Mit den Niederlanden, Dänemark, Schweden und Belgien habe sie sich bereits an die Europäische Kommission gewandt.


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