Verschärfte Corona-Regeln treten ab Dienstag in Kraft
In Folge dessen muss der Kreis Ahrweiler gemäß der 17. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese wurde heute auf Grundlage einer Musterverfügung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz veröffentlicht und tritt am Dienstag, 16. März 2021, in Kraft. Dadurch haben die Bürgerinnen und Bürger sowie Einrichtungen am Montag noch die Möglichkeit, sich unter anderem auf die folgenden Einschränkungen einzustellen:
- Der Einzelhandel muss zum Terminshopping zurückkehren. Pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche darf sich eine Kundin/ein Kunden zeitgleich im Laden aufhalten. Von dieser Regelung ausgenommen sind unter anderem Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Direktvermarkter, Drogerien, Apotheken, Buchhandlungen sowie Baumärkte, Gärtnereien und Blumenfachgeschäfte.
- Sportliche Aktivitäten sind mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen im Freien erlaubt. Training im Amateur- und Freizeitsport ist in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Trainerin oder einem Trainer unter Einhaltung des Abstandsgebotes im Außenbereich zulässig.
- Auch der Kulturbereich ist betroffen. Hier ist der Proben- und Auftrittsbetrieb untersagt.