Bernkastel-Wittlich: Informationen rund um das Coronavirus

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich informiert über die aktuelle Zahl der Erkrankten im Landkreis sowie über Regelungen zur Beförderung und die Erreichbarkeit der Verwaltungen.
Foto: Pixabay

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Regelung der Schüler- und Kitabeförderung zur Notbetreuung während der Schulschließungen Im Linienverkehr werde normaler oder Ferienfahrplan gefahren. Welches Unternehmen welchen Fahrplan fährt, ist auf der Homepage des VRT ersichtlich (https://www.vrt-info.de/news/neueste-entwicklung-zum-thema-oepnv-und-corona-virus). Über die VRT-Homepage sowie die VRT-App sind auch die Fahrpläne abrufbar. Aus den größeren Orten ist auch bei Ferienfahrplan die Erreichbarkeit aller Schulstandorte gewährleistet (ggf. mit zeitlichen Verschiebungen oder anderen Haltestellen am Abfahrts-/Zielort). Die vorhandenen vom Landkreis beauftragten freigestellte Schüler-/Kitaverkehre werden eingestellt und nur bei Bedarf wieder eingerichtet. Der Bedarf soll durch die Schule/Kita der Kreisverwaltung mitgeteilt werden, bei der von den Eltern der Bedarf an Notbetreuung angemeldet wird. Sofern eine Beförderung zur Notbetreuung nicht möglich ist, weil die Beförderung grundsätzlich im Linienverkehr erfolgt, der jeweilige Ort im Ferienfahrplan jedoch nicht bedient wird, erfolgt Fahrtkostenerstattung durch den Landkreis nach vorheriger Abstimmung mit der Kreisverwaltung. Es erfolgt Kostenerstattung in Höhe vergleichbarer ÖPNV-Kosten. Die Bedarfsmeldung zur Beförderung soll durch die Schule/Kita erfolgen, bei der der Bedarf der Notbetreuung angemeldet wird. Der Landkreis behalte zusammen mit den Einrichtungen, den Verkehrsunternehmen und dem VRT die Lage zur Beförderung im Blick und werde bei Bedarf entsprechend reagieren, so die Kreisverwaltung. Neue Informationen zu Erkrankten im Landkreis Bernkastel-Wittlich Zwei weitere COVID-19-Fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich wurden am gestrigen Montag bestätigt. Es handele sich in beiden Fällen um Reiserückkehrer aus Österreich. Die beiden Männer würden milde Krankheitsverläufe aufwiesen und befänden sich in häuslicher Isolierung, so die Kreisverwaltung. Insgesamt zähle der Landkreis Bernkastel-Wittlich aktuell 6 positive COVID-19-Fälle. Über die weiteren Entwicklungen wird die Kreisverwaltung unter anderem über ihre Internetseite www.bernkastel-wittlich.de informieren. Hinweise zur Erreichbarkeit von Verwaltungen Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, die Stadtverwaltung Wittlich, die Gemeindeverwaltung Morbach sowie die Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues, Thalfang am Erbeskopf, Traben-Trarbach und Wittlich-Land stehen den Bürgerinnen und Bürgern nach wie vor für Ihre Anliegen zur Verfügung. Gleichwohl werden alle Kundinnen und Kunden aufgefordert, auf nicht zwingend erforderliche oder verschiebbare Verwaltungsgänge zu verzichten. Stattdessen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Sollte der Besuch der Verwaltung dringlich und nicht verzichtbar sein, kann eine Vorsprache nach vorheriger telefonischer Absprache mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen der üblichen Öffnungszeiten erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Zugang zu den Verwaltungen bzw. einzelnen Bereichen der Verwaltung im Einzelfall eingeschränkt sein kann. Ebenso kann in begründeten Einzelfällen (Krankheitssymptome, Aufenthalt in Risikogebieten, Kontakt zu Infizierten) der Zutritt verwehrt werden. Hinweise zu den Öffnungszeiten der Verwaltungen und der Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die verwaltungsspezifischen konkreten Regelungen finden die Bürgerinnen auf den Startseiten der Internetseiten der Verwaltungen: Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich: www.bernkastel-wittlich.de Stadt Wittlich: www.wittlich.de Gemeinde Morbach: www.morbach.de VG Bernkastel-Kues: www.bernkastel-kues.de VG Thalfang a. E.: www.erbeskopf.de VG Traben-Trarbach: www.vgtt.de VG Wittlich-Land: www.vg-wittlich-land.de  


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