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Erster Moselwinzer zu Haftstrafe verurteilt

Im Skandal um Schwarzverkäufe von Wein wurde jetzt der erste Moselwinzer zu einer Haftstrafe verurteilt. Jetzt droht noch saftige Nachzahlung. Weitere Verfahren stehen offensichtlich vor dem Abschluss.
Ende Juni diesen Jahres schlugen die Steuerfahnder im Aktenlager der Raiffeisenbank "Moselkrampen" in Bruttig-Fankel zu.

Ende Juni diesen Jahres schlugen die Steuerfahnder im Aktenlager der Raiffeisenbank "Moselkrampen" in Bruttig-Fankel zu.

Der Weingutsbesitzer hatte über Jahre Steuern in großem Stil hinterzogen. Nach Information des WochenSpiegel geht es bei dem aktuellen Fall um eine Summe von rund 600.000 Euro. Bei einer solchen Größenordnung verhängt die Strafsachen- und Bußgeldstelle der Steuerfahndung Trier die Strafe nicht selbst, sondern gibt den Fall an die zuständige Staatsanwaltschaft Koblenz, Abteilung Wirtschaftsstrafsachen, ab. Deren Leiter, Oberstaatsanwalt Hans-Peter Gandner bestätigt nun auf Anfrage des WochenSpiegel den Verfahrensabschluss. Freihtsstrafe verhängt Oberstaatsanwalt Gandner: "Es wurde eine Freiheitsstrafe von einem Jahr verhängt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde." Der Strafbefehl ist mittlerweile, so bestätigt die Staatsanwaltschaft, rechtskräftig. Der Winzer muss die rund 600.000 Euro nun zuzüglich Zinsen (sechs Prozent pro Jahr) an das Finanzamt zahlen. Das könnte so eine Gesamtsumme von rund einer Million Euro ausmachen. Das dürfte nicht der letzte große Fall sein, den die Staatsanwaltschaft Koblenz auf den Tisch bekommt. Nach Informationen des WochenSpiegel gibt es mehrere Verfahren gegen Winzer, bei denen es um Steuerhinterziehung im Bereich von mehreren hunderttausend Euro, in Einzelfällen sogar in den Millionenbereich, geht. Mehrere Verfahren abgeschlossen In den vergangenen Monaten wurden, so Informationen unserer Zeitung, zahlreiche kleinere Verfahren gegen Moselwinzer abgeschlossen. Meist soll es sich dabei um hinterzogene Steuern in einer Größenordnung zwischen 150.000 bis 200.000 Euro handeln. Nachdem die Weingüter die Nachzahlungen leisteten, wurden meist Geldstrafen in einer Größenordnung von 15.000 bis 20.000 Euro festgesetzt. Die Steuerbehörde war in diesen Fällen offenbar recht "gnädig". Ein Steuerfahnder: "Hier hätten auch deutlich höhere Strafen festgesetzt werden können. Wenn die Winzer jedoch aktiv an der Aufklärung mitwirkten, wurde dies auch bei der Strafe berücksichtigt." Steuerfahndung ändert "Taktik" Bei der Steuerfahndung Trier arbeiteten unterdessen die Fahnder unter Hochdruck an der Ermittlung weiterer Fälle. Nach Informationen des WochenSpiegel gibt es eine große Anzahl an Verfahren, die noch nicht ausermittelt sind. Zwar fanden in den vergangenen Wochen nur wenige Hausdurchsuchungen bei Winzern statt, es wird aber noch einige davon in den nächsten Monaten geben. Allerdings hat die Steuerfahndung ihre "Taktik" etwas geändert. So werden bei den Winzern, mit dem Hintergrundwissen der Ermittler, "normale" Betriebsprüfungen angesetzt. Wenn die Prüfer dann im Weingut Auffälligkeiten finden, wird dem Winzer eröffnet, dass gegen ihn ein Verfahren eingeleitet wird und alle Unterlagen herausgegeben werden müssen. Tut er dies nicht, kommt es zu einer umfangreichen Hausdurchsuchung. Was schlummert noch in den beschlagnahmten Akten? Viel versprechen sich die Fahnder auch noch aus der Auswertung der umfangreichen Akten der ehemaligen Raiffeisenwarenlager Bruttig, Ellenz, Mesenich und Ediger-Eller. Diese wurden Ende Juni in einem Lager in Bruttig-Fankel beschlagnahmt. 20 Umzugskartons voller Akten stellten die Ermittler dort sicher. Sie sind erst partiell ausgewertet, wie ein Ermittler erzählt. Hier wird es, so vermutet er, noch eine Reihe Verfahren nach sich ziehen. So läuft der Betrug: Der "Korken"-Betrug läuft nach folgender Masche ab. Die Betriebe kauften im Rahmen eines sogenannten "Rechnungssplittings" Korken oder Verschlüsse. Hierbei wird ein Teil der Ware mit Anschrift und Kundenkonto des Winzers berechnet und ein anderer Teil als anonymer Barverkauf abgewickelt. Den Wein hat er dann "schwarz", also am Finanzamt vorbei, verkauft. Über 150 Fälle sind bereits "aktenkundig". Mit weiteren Verfahren wird gerechnet. Die Ermittlungen werden demnach noch Monate dauern.  Foto: Archiv/Zender


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