

"Mit den Programmen werden durch großzügige Lohnkostenzuschüsse, Weiterbildungsförderung und Coaching gute Voraussetzungen geschaffen, Langzeitarbeitslosen den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zu ermöglichen und dabei das eigene Problem der Fachkräftesicherung zu lösen," so Marsh. Nach Daten des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) stehen den Jobcentern in der Region Trier in diesem Jahr knapp 15,3 Millionen Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" zur Verfügung. Das sind ca. 3,3 Millionen Euro mehr als im Vorjahr.
Für den Landkreis Bernkastel-Wittlich stehen 2019 2.755.000 Euro zur Verfügung - 470.590 Euro mehr als im Vorjahr.
Auch der Landkreis Bitburg-Prüm hat mehr Geld zur Verfügung: 2.056.000 Euro, rund 439.555 Euro mehr als im Jahr 2018.
Im Hinblick auf das bevorstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Legitimität von Sanktionen im Hartz IV-System betont der Gewerkschafter: "Bei den neuen Förderinstrumenten muss das Prinzip der Freiwilligkeit gelten. Wir lehnen Sanktionen ab, weil sie die verfassungsrechtliche Vorgabe verletzen, wonach ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewährleisten ist." Die Devise: Fördern statt fordern.
RED