Sybille Schönhofen (bil)

Hetzerath: Recyclinganlage als unbedenklich eingestuft

Eine Bürgerbefragung in Hetzerath soll über eine Erweiterung des Industrieparks Region Trier (IRT) entscheiden. Vorgesehen ist, den IRT um 40 Hektar bis 500 Meter an die Ortsgemeinde heran zu vergrößern. Die Gegner der Erweiterung haben viele Bedenken: Mehr Lärm, mehr Verkehr, schlechte Luft, Gewässerverunreinigung. Darüber hinaus stoßen sie sich an der Recyclinganlage der Firma Lehnen, die in dem Erweiterungsgebiet an der L141 liegt.
Bei der Bürgerversammlung in Hetzerath wurde Protest gegen die IRT-Erweiterung laut. Mancher Bürger stößt sich auch an der Recyclinganlage der Firma Lehnen, die in dem Erweiterungsgebiet an der L141 liegt.  Foto: Sybille Schönhofen

Bei der Bürgerversammlung in Hetzerath wurde Protest gegen die IRT-Erweiterung laut. Mancher Bürger stößt sich auch an der Recyclinganlage der Firma Lehnen, die in dem Erweiterungsgebiet an der L141 liegt. Foto: Sybille Schönhofen

Ein Großteil der Erweiterungsfläche gehört dem Sehlemer Straßen- und Tiefbauer Lehnen. Er will seine Betriebe mit seinen rund 220 Mitarbeitern dort konzentrieren. Im Erweiterungsgebiet betreibt er bereits eine Recycling-Anlage. Umweltschützer befürchten, dass von ihr eine Belastung für Luft und Grundwasser ausgeht, Anwohner beschweren sich über den Lärm. Dazu IRT-Geschäftsführer Reinhard Müller: "Die Anlage ist nach den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes genehmigt und wird überwacht. Der jetzige Betrieb steht im Einklang mit den Vorgaben des künftigen Bebauungsplans. Es gibt an keiner Stelle erkennbare unerlaubte Handlungen oder Vernachlässigungen von Pflichten." Auf Anfrage bestätigt die SGD Nord: "Die Anlage als auch die Genehmigungslage sind auf dem aktuellen Stand. Sie ist immissionsschutzrechtlich genehmigt und wird durch die SGD Nord überwacht. Sofern nicht besondere Vorkommnisse dies erfordern, werden derartige Aufbereitungsanlagen turnusmäßig alle drei bis fünf Jahre überwacht. Die Anlage der Firma Lehnen in Hetzerath wurde zuletzt im September 2017 kontrolliert. Hier wurden keine gravierenden Mängel festgestellt." Auch die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich versichert: "Für die Brecheranlage der Firma Lehnen liegt eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vor." Entgegen Befürchtungen, die von zwei Facebookgruppen zur IRT-Erweiterung geäußert werden, differenziert das Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht nach stationären oder mobilen Anlagen. Darauf weist die Kreisverwaltung in ihrer Antwort auf die Wochenspiegelanfrage hin.


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