Tempo 30 in Kröv: Neue Regelung auf der B53 umgesetzt
Die Anwohnerinnen und Anwohner klagten über erhebliche Lärmbelästigungen durch den Straßenverkehr, über Erschütterungen in den angrenzenden Gebäuden sowie über negative Rückmeldungen von Gästen. Der marode Zustand der Fahrbahn sorgte nicht nur für Unannehmlichkeiten, sondern beeinträchtigte auch die Wohn- und Aufenthaltsqualität im Ortskern.
Auf Initiative der Anwohner stellte die Ortsgemeinde Kröv gemeinsam mit der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach beim für Bundesstraßen zuständigen Landesbetrieb Mobilität den Antrag, die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb der Ortslage auf 30 Kilometer pro Stunde zu reduzieren. Nach Prüfung und Zustimmung des LBM wurde diese Maßnahme nun umgesetzt.
Mit der neuen Geschwindigkeitsbegrenzung soll die Belastung für die Anwohner verringert und die Verkehrssicherheit im Ort erhöht werden. Eine grundhafte Sanierung der B53 steht zwar weiterhin aus, doch wird die nun eingeführte Temporeduzierung als wichtiger Schritt gesehen, um die Situation vor Ort kurzfristig zu verbessern.
Text: Kevin Schössler

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