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Tempo 30 in Kröv: Neue Regelung auf der B53 umgesetzt 

Kröv – In der Ortslage Kröv gilt ab sofort Tempo 30 auf der Bundesstraße 53. Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) hat die Maßnahme vergangene Woche umgesetzt. Damit reagiert man auf den schlechten baulichen Zustand der Fahrbahn im Ortsbereich, der in den vergangenen Jahren zunehmend zu Problemen geführt hatte.

Bild: Kevin Schössler

Die Anwohnerinnen und Anwohner klagten über erhebliche Lärmbelästigungen durch den Straßenverkehr, über Erschütterungen in den angrenzenden Gebäuden sowie über negative Rückmeldungen von Gästen. Der marode Zustand der Fahrbahn sorgte nicht nur für Unannehmlichkeiten, sondern beeinträchtigte auch die Wohn- und Aufenthaltsqualität im Ortskern.

Auf Initiative der Anwohner stellte die Ortsgemeinde Kröv gemeinsam mit der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach beim für Bundesstraßen zuständigen Landesbetrieb Mobilität den Antrag, die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb der Ortslage auf 30 Kilometer pro Stunde zu reduzieren. Nach Prüfung und Zustimmung des LBM wurde diese Maßnahme nun umgesetzt.

Mit der neuen Geschwindigkeitsbegrenzung soll die Belastung für die Anwohner verringert und die Verkehrssicherheit im Ort erhöht werden. Eine grundhafte Sanierung der B53 steht zwar weiterhin aus, doch wird die nun eingeführte Temporeduzierung als wichtiger Schritt gesehen, um die Situation vor Ort kurzfristig zu verbessern.

Text: Kevin Schössler


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