

Die Streitigkeiten beim »Lebenshilfe Kreisverband Cochem-Zell« haben einen weiteren Höhepunkt erreicht. Nachdem der Verein den langjährigen Vorsitzenden Klaus Nehren abgesetzt hatte (wir berichteten) setzt der sich gerichtlich zur Wehr und geht gegen die Entscheidung des Vereins vor. Mit Erfolg: Das Amtsgericht Cochem hat mit Beschluss vom 4. Dezember auf Antrag von Rechtsanwalt Volker Linden verfügt, dass die Beschlüsse des Vorstandes nicht umgesetzt werden dürfen. Zitat aus der Einstweiligen Verfügung (Az. 21c402/21, liegt dem WochenSpiegel vor): »Dem Antragsgegner wird untersagt, einstweilen die Beschlüsse der Vorstandssitzung vom 19.11.2020 zu den Tagesordnungspunkten 6, 7 und 8 auszuführen«. Das bedeutet, dass die Absetzung von Klaus Nehren als Vorsitzender der Lebenshilfe nicht erfolgen darf. Die Richterin begründet die Entscheidung mit Bedenken gegen die Frist der Einladung. Außerdem habe lediglich der Vorstand die Entscheidung zur Änderung der Vertretungsmacht gefasst, nicht aber laut Satzung eine 2/3 Mehrheit der Mitglieder der Mitgliederversammlung. Das bedeutet, das Nehren weiterhin als 1. Vorsitzender der Lebenshilfe tätig sein darf. Ein entsprechendes und ausgesprochenes Hausverbot ist ebenso vom Tisch. Die Gerichtsentscheidung betrifft aber nicht die Absetzung als Heimleiter durch das zuständige Landesamt (wir berichteten). Bericht folgt!
Bisherige Artikel zu dem Thema:
https://www.wochenspiegellive.de/mosel/cochem/artikel/vorwuerfe-sind-fuer-mich-nicht-nachvollziehbar-68164/