Mario Zender

Gerichtserfolg für Lebensretter

Cochem.Feuerwehrmann kämpfte bis zum Bundessozialgericht für sein Recht. Eine Infektion, die er sich im Einsatz zuzog, wird nun als Berufskrankheit anerkannt.
Rüdiger Konen (links) ist froh,dass sich sein Kampf durch die Gerichtsinstanzen gelohnt hat.Seine Hepatitis-B-
Infektion,dieersichbeieinemFeuerwehreinsatzzugezogenhat,wurdenunalsBerufskrankheit anerkannt.Ko-
nen ist dankbar,dass Rechtsanwalt Hans Bleck (rechts) ihm zu dem Sieg vor Gericht verholfen hat. Foto:Zender

Rüdiger Konen (links) ist froh,dass sich sein Kampf durch die Gerichtsinstanzen gelohnt hat.Seine Hepatitis-B- Infektion,dieersichbeieinemFeuerwehreinsatzzugezogenhat,wurdenunalsBerufskrankheit anerkannt.Ko- nen ist dankbar,dass Rechtsanwalt Hans Bleck (rechts) ihm zu dem Sieg vor Gericht verholfen hat. Foto:Zender

Bild: Mario Zender

Von Mario Zender

Es war ein langer Kampf, doch letztlich hat er ihn gewonnen. Rüdiger Konen aus Bruttig-Fankel hat sechs Jahre für sein Recht gekämpft. Der langjährige Feuerwehrchef der Moselgemeinde Bremm hat nun vor dem Bundessozialgericht erreicht, dass seine Hepatitis-B-Infektion als Berufskrankheit anerkannt wird. Das sei wichtig, auch für andere Feuerwehrleute. Irgendwann im Jahr 2017 muss es gewesen sein, als sich Rüdiger Konen bei einem Feuerwehreinsatz mit Hepatitis-B infizierte. Vermutlich war es, so der 54-Jährige im Gespräch mit dem WochenSpiegel, bei einem der zahlreichen Rettungseinsätze am Calmont Klettersteig. Die Feuerwehreinsätze galten Wanderern oder Gleitschirmfliegern und waren immer wieder mit engem Körperkontakt zu den Geretteten verbunden, etwa bei Mund-zu-Mund-Beatmungen. Im Jahr 2017 merkte der selbstständige Dachdecker plötzlich, dass er nicht mehr so leistungsfähig war. Meist war er schon mitten am Tag schlapp. Als er mit Bauchschmerzen ins Krankenhaus eingeliefert wurde, stellen die Ärzte die Diagnose: Hepatitis B, eine ansteckende Leberentzündung, die durch das Hepatitis-B-Virus ausgelöst wird. Für Konen ein Schock. Und mit der Diagnose begann für den 54-Jährigen der Abstieg. Mit Tränen in den Augen erzählt er von einem glücklichen Leben mit Ehefrau, Kindern, eigenem Haus und selbständigem florierenden Dachdeckerunternehmen. Heute, sechs Jahre später, ist davon nicht mehr viel geblieben. Die Ehe ging in die Brüche, das Haus verlor er, seine Firma ist pleite und er lebt von Hartz 4. »Alles durch diese Krankheit.« Für Konen beginnt ein Weg durch die Instanzen. Mit seinem Rechtsanwalt, dem Cochemer Juristen Hans Bleck, will der 54-Jährige erreichen, dass die Infektion als Berufskrankheit anerkannt wird. »Rechtsanwalt Bleck hat mir von Anfang an gesagt, dass wir das Verfahren gewinnen«. Das war beim Sozialgericht in Koblenz auch der Fall. In erster Instanz war das Gericht der Auffassung, dass die Diagnose als Berufskrankheit anzuerkennen ist. Doch die Unfallkasse Rheinland-Pfalz lehnte seinen Antrag auf Anerkennung der Hepatits-B-Infektion als Berufskrankheit ab. Bei der Tätigkeit als Feuerwehrmann liege zwar eine abstrakte Infektionsgefahr vor. Für das Vorliegen einer Berufskrankheit müsse aber auch eine konkrete Infektionsgefahr bestehen. Hier verhindere die Schutzkleidung weitgehend eine Infektion. Die Unfallkasse legte Berufung gegen das Urteil ein und zog vor das Landessozialgericht nach Mainz. Hier der Schock für Konen. Die Mainzer Richter lehnten die Klage ab. »Ich war völlig fertig, konnte es nicht verstehen«. Doch Anwalt Bleck habe ihm auf dem Heimweg von Mainz gesagt, dass er sich beruhigen soll. »Wir kippen das Urteil beim Bundessozialgericht.« Und Bleck sollte Recht behalten. Das Bundessozialgericht urteilte, dass Konen mit seiner Hepatitis-B-Infektion eine Berufskrankheit erlitten hat. Er habe vier Einsätze absolviert, bei denen eine Infektion infrage komme. So habe es bei drei geretteten Personen einen unmittelbaren Körperkontakt, mit dem möglichen Austausch von Schweiß oder Blut, gegeben. In einem weiteren Fall wurde er in einem mit Wasser voll gelaufenen Keller eingesetzt, bei dem ebenfalls eine Infektion möglich gewesen sei. Für die Bundessozialrichter gab es »keine Zweifel«, dass bei Rüdiger Konen eine erhöhte Infektionsgefahr bestand. Damit folgten sie exakt dem Antrag von Rechtsanwalt Bleck. Als Rüdiger Konen von dem rechtskräftigen Urteil des Bundessozialgerichts erfuhr, kamen ihm die Tränen. »Plötzlich fiel die ganze Last ab, ich war überglücklich«, beschreibt er im Gespräch mit dem WochenSpiegel seine Gefühle. Das Urteil ist nach Meinung von Konen auch für alle anderen Kameraden und Kameradinnen der Feuerwehr in ganz Deutschland wichtig. »Wir sind jetzt Sanitätern und Ärzten gleichgestellt. Das ist ein großer Schritt für alle Feuerwehrleute.« Für den 54-Jährigen bedeutet das Urteil auch einen finanziellen Aspekt. Ihm müssen nun sämtliche finanzielle Schäden, die er durch die Erkrankung hat, von der Unfallkasse ersetzt werden. Sein Anwalt muss den gesamten Schaden zusammenstellen, der Konen entstanden ist. Ob dieser dann von der Unfallkasse so akzeptiert wird oder ob Konen gegebenenfalls erneut vor Gericht ziehen muss, wird sich erst in einigen Monaten zeigen. Der Urteilsspruch der Kasseler Richter war auch für Rechtsanwalt Hans Bleck ein guter Tag. Nicht nur, da er für seinen Mandaten das Verfahren gewonnen hat, sondern da dies auch eine Bestätigung für seinen Beruf ist. »Ich wurde Jurist, um Menschen zu helfen. Und in diesem Fall habe ich von Anfang an gesagt, dass es nicht rechtens ist, einen Feuerwehrmann, der sich bei einem Einsatz infiziert hat, einfach alleine im Regen stehen zu lassen«, so Bleck. Nun will Rüdiger Konen sein »altes Leben« zurück. Mit eigenem Häuschen, finanzieller Absicherung und seiner Partnerin. Um Letztere kämpft Konen gerade, wie er sagt. »Der Prozessmarathon hat mich nervlich so aufgerieben, dass ich mit meiner neuen Lebensgefährtin nicht gut umgegangen bin. Das möchte ich nun ändern und kämpfe darum, dass sie zu mir zurückkommt«, so Konen. Sie habe ihn immer wieder aufgebaut während der anstrengenden Zeit vor den Gerichten. Im Kämpfen kennt sich der 54-Jährige ja aus, nachdem er gerade sechs Jahre in den »Kampf« gegen die Unfallkasse Rheinland-Pfalz zog!

 


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