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Landrat setzt weiter auf Abschiebung

Nach der WochenSpiegel-Enthüllung um einen abgelehnten und kriminellen Asylbewerber versucht die Kreisverwaltung Cochem-Zell weiter den Somalier abzuschieben. Gleichzeitig fordert der Kreischef Manfred Schnur den Bundesaußenminister zum Handeln und das Land zur Hilfe auf.
Der Asylantrag von Abdi M. (Foto) wurde rechtskräftig abgelehnt. In seiner Zeit in Deutschland hat er schwerste Straftaten begangen. Trotzdem kann er nicht abgeschoben werden, weil sich sein Heimatland Somalia weigert, ihm einen Pass auszustellen. Foto: Zender

Der Asylantrag von Abdi M. (Foto) wurde rechtskräftig abgelehnt. In seiner Zeit in Deutschland hat er schwerste Straftaten begangen. Trotzdem kann er nicht abgeschoben werden, weil sich sein Heimatland Somalia weigert, ihm einen Pass auszustellen. Foto: Zender

Von Mario Zender Wenn Abdi M. in wenigen Wochen aus der Haftanstalt entlassen wird, wird er nach derzeitigem Stand in den Kreis Cochem-Zell kommen. Dieser ist nach einer Zuteilung durch die ADD in Trier für den Gewalttäter zuständig und muss ihm eine Wohnung und Verpflegung stellen. Obwohl der Asylantrag des Somaliers seit langem als unbegründet, rechtskräftig abgelehnt wurde. Für Landrat Manfred Schnur ein Unding. Im Interview mit dem WochenSpiegel betont Schnur: »Für eine Abschiebung wird ein Rückreisedokument benötigt. Und genau hier liegt das Problem. Dieses Rückreisedokument muss von den somalischen Behörden ausgestellt werden. Allerdings stellen die somalischen Behörden aktuell aber kein Rückreisedokument für eine Abschiebung aus.« Der Cochem-Zeller Landrat sieht nun übergeordnete Behörden in der Pflicht »Hier ist der Bundesaußenminister gefordert, um Länder – wie Somalia – zu verpflichten, indem Hilfen – etwa über Entwicklungshilfe – davon abhängig gemacht werden, dass Länder in solchen Verfahren mitwirken. Zum Beispiel muss die Bundesrepublik Deutschland IS-Kämpfer aufnehmen, warum nicht Somalia auch straffällige Somalier?« Landrat Schnur versucht mit seiner Behörde nach eigenen Angaben den Betroffenen nach seiner Haftstrafe wieder in der Aufnahmeeinrichtung unterzubringen. Diese Bemühungen seien bislang allerdings, so räumt der Landrat ein, ohne Erfolg geblieben. Doch Manfred Schnur will sich dadurch nicht entmutigen lassen »Wir werden dennoch alles daransetzen, dass es gar nicht erst so weit kommt und der Betroffene in einer geschlossenen oder bewachten Einrichtung unterkommt. Da muss auch das Land mithelfen«, so Schnur gegenüber dem WochenSpiegel. Der Kreis Cochem-Zell hat den Somalier, so Informationen des WochenSpiegel,  der Verbandsgemeinde Cochem zugeteilt, die nun nach seiner Haftentlassung für Wohnung und Lebensunterhalt sorgen muss. Nun liegt der Fall bei Verbandsgemeinde-Bürgermeister Wolfgang Lambertz. Und der schäumt vor Wut: »Es kann nicht sein, dass ein rechtskräftig abgelehnter Asylbewerber, der zudem in erheblichem Maße wegen schwerer Gewaltdelikte rechtskräftig verurteilt wurde, in einer unserer Ortsgemeinden aufgenommen werden muss.« Lambertz hat aus diesem Grund einen Protestbrief an den Präsidenten, der für Asylanträge zuständigen, ADD gerichtet. »Wir werden mit allen rechtlichen Mitteln versuchen, diesen Straftäter nicht aufnehmen zu müssen«, so Bürgermeister Lambertz. Ein ausführliches Interview mit dem Cochem-Zeller Landrat Manfred Schnur lesen Sie hier!


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