Restaurant unter Polizeischutz geschlossen
Von Mario Zender
Rund 30 Gäste eines Restaurants in der Verbandsgemeinde Cochem haben sich eine Salmonellenvergiftung zugezogen. Da der Betreiber des Restaurants offenbar wenig einschichtig war, kam es dort vergangenen Donnerstag, so Informationen des WochenSpiegel, zu einem Polizeieinsatz.
Hintergrund waren offenbar Hygienemängel in dem Restaurant. Bereits im Juni hatten Lebensmittelkontrolleure in dem Lokal in einem Moselort Beanstandungen festgestellt. Nach - dem WochenSpiegel vorliegenden Unterlagen - war es am 17. Juni bereits zu einer Kontrolle in dem Restaurant gekommen. Damals notierten die Kontrolleure der Kreisverwaltung: »Hygienische Mängel in den Betriebsräumen und an den Geräten sowie Mängel beim Umgang und der Lagerung von Lebensmitteln (Speisen).« Bei einer Nachkontrolle, einen Tag später am 18. Juni, waren laut Protokoll die Mängel beseitigt. Dies geht auch aus einer Veröffentlichung der Kreisverwaltung Cochem-Zell hervor, die auf der Webseite der Behörde (www.cochem-zell.de) zu finden ist. Dort werden Verstöße gegen Hygienebestimmungen oder den Gesundheits- oder Täuschungsschutz (§ 40 Abs. 1a LFGB) öffentlich gemacht. Nun ist es offenbar zu weiteren massiven Hygienemängeln in dem Restaurant gekommen, die auch gesundheitliche Folgen für die Gäste haben. Betroffen sollen davon, so WochenSpiegel-Informationen, rund 30 Gäste sein, bei denen eine Salmonellenvergiftung festgestellt worden sein soll. Der Betreiber soll bei den behördlichen Kontrollen »äußerst uneinsichtig« und zudem »hochaggressiv« gewesen sein. Sie reagierten, so WochenSpiegel-Informationen, weder auf schriftliche noch auf persönliche Anordnung durch die Beamten der Kreisverwaltung.
Als sie am vergangenen Donnerstag einer Anordnung zur Schließung durch die Lebensmittelkontrolle nicht nachkamen und zudem immer mehr Familienangehörige sich einmischten, alarmierten die Beamten die Cochemer Polizei. Nach mehreren Stunden Verhandlung und der Uneinsichtigkeit des Betreibers, wurde dann entschieden, eine Zwangsschließung vorzunehmen. Unter der Aufsicht der Polizeibeamten wurden von einem Schlüsseldienst die Schlösser getauscht und der Betrieb behördlich geschlossen.