Mario Zender

Weitere Konsequenzen für verurteilten Fahrlehrer

Die Verurteilung des Fahrlehrers hat nun weitere Konsequenzen für den Mann.

Die Verurteilung des Fahrlehrers hat nun weitere Konsequenzen für den Mann.

Bild: Foto: pixabay

Firma entzieht ihm mit sofortiger Wirkung alle Gesellschafteranteile. Fahrlehrer darf nicht mehr als Fahrlehrer im bisherigen Unternehmen tätig sein. Alle Fahrschüler werden mit Schreiben der Fahrschule über Konsequenzen für den Mann informiert.

Von Mario Zender

Kreis. Nachdem ein Fahrlehrer aus dem Kreis Cochem-Zell wegen sexuellen Missbrauchs einer Fahrschülerin rechtskräftig verurteilt wurde (wir berichteten), hat die schwere Straftat des Mannes nun erste Konsequenzen für den Fahrlehrer. Heute erhielt der Mann, der gemeinsam mit einem weiteren Unternehmer eine Fahrschule führt, ein Schreiben seines Unternehmenspartners. Dieser hatte sich nach Bekanntwerden der Vorwürfe, die er im Detail nach eigenen Angaben erst durch die Veröffentlichung im Wochenspiegel erfahren habe, umgehend an den Cochemer Rechtsanwalt Hans Bleck gewandt. Dieser hat im Namen seines Mandanten, dem wegen eines Sexualdelikts vorbestraften Mitgesellschafter, mitgeteilt, dass er mit sofortiger Wirkung aus der gemeinsamen Gesellschaft (die Fahrschule wird bislang als GbR geführt) ausgeschlossen wird. Rechtsanwalt Hans Bleck gegenüber dem WochenSpiegel begründete den Ausschluss mit der Nichterfüllung der Gesellschafterverpflichtungen. Hans Bleck: "Besonders gewichtig kommt hinzu, dass die Straftat in Ausübung der Funktion als Gesellschafter der Fahrschule und im Zusammenhang mit der dortigen Tätigkeit als Fahrlehrer gegenüber einer minderjährigen Fahrschülerin begangen wurde." Der Mitgesellschafter der Fahrschule erläutert im Gespräch mit dem Wochenspiegel, dass er alle seine Fahrschülerinnen und Fahrschüler umgehend anschreiben und über die getroffenen Maßnahmen informieren wird. "Mir ist wichtig, dass hier klar kommuniziert wird, dass wir solches Verhalten nicht dulden und es auch keine Zusammenarbeit mehr geben wird", so der bisherige Geschäftspartner des wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen vorbestraften Fahrlehrers. Nun ist die Verbandsgemeinde Kaisersesch als Aufsichtsbehörde am Zug. Sie muss laut Gesetz den "Entzug des Fahrlehrerscheins" prüfen. Dieser Entzug droht dann, wenn ein Fahrlehrer "charakterlich nicht geeignet ist". Auf Anfrage bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch teilte die Behörde mit, dass sie bislang in dem Vorgang noch keine Akteneinsicht erhalten habe. Ein ausführlicher Bericht folgt!

Weitere Nachrichten aus Kreis Cochem-Zell
Meistgelesen