Mario Zender

Wie ein mutmaßlicher Sextäter die Justiz austrickste

René F. (Name geändert) soll zwei Jungen in einem Cochem-Zeller Luxushotel missbraucht haben. In einem ersten Prozess hatte er ein umfassendes Geständnis abgelegt. Jetzt bestreitet er die Vorwürfe plötzlich.

René F. (Name geändert) soll zwei Jungen in einem Cochem-Zeller Luxushotel missbraucht haben. In einem ersten Prozess hatte er ein umfassendes Geständnis abgelegt. Jetzt bestreitet er die Vorwürfe plötzlich.

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Ein 31-Jähriger missbrauchte mutmaßlich zwei kleine Jungen in einem Luxushotel im Landkreis Cochem-Zell. Jetzt versucht er, mit einer besonderen juristischen Vorgehensweise ein milderes Urteil zu erreichen – zum Erstaunen vieler Juristen und zum Leidwesen der mutmaßlichen Opfer. Ein Fall, der insbesondere die Eltern der mutmaßlich missbrauchten Kinder entsetzt.
Von Mario Zender
Cochem/Koblenz. Zwei Jahre Haft auf Bewährung – für viele Prozessbeobachter war das Urteil des Amtsgerichts Cochem bereits überraschend milde. Doch erst jetzt wird deutlich, warum der Fall auch juristisch für großes Aufsehen sorgt. Hintergrund des Verfahrens ist der sexuelle Missbrauch von zwei Jungen in einem Luxushotel im Kreis Cochem-Zell. Dort hatte sich ein 31-Jähriger unter falschen Namen eingemietet und zwei Jungen (neun und zwölf Jahre) sexuell missbraucht. Dafür verhängte das Amtsgericht Cochem vor einem Jahr eine Haftstrafe von zwei Jahren. Er wurde des sexuellen Missbrauchs von Kindern, in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt und Nötigung in zwei Fällen verurteilt. Das Urteil beruhte maßgeblich auf einem umfassenden Geständnis des Angeklagten und ist nicht rechtskräftig. Im schriftlichen Urteil (liegt dem WochenSpiegel vor) hielt der Richter ausdrücklich fest, dass zugunsten des Mannes berücksichtigt worden sei, „dass dieser vollumfänglich geständig“ gewesen sei und dadurch „eine Vernehmung der geschädigten Kinder nicht mehr vonnöten war“.
Für die Familien der Opfer war genau das der einzige Lichtblick in einem ohnehin erschütternden Verfahren. Die Kinder sollten nicht noch einmal schildern müssen, was sich rund um den 7. Mai des vergangenen Jahres in dem Cochem-Zeller Ort abgespielt haben soll.
Nach den bisherigen Ermittlungen soll der damals 31-Jährige die Jungen in ihrem Heimatort angesprochen und mit Pizza in ein Luxushotel gelockt haben. Dort soll er zunächst mit den Kindern den hoteleigenen Pool besucht haben. Später soll es in einer Hotelsuite zu sexuellen Übergriffen gekommen sein. Die Jungen sollen dort vom nackten Angeklagten bedrängt und missbraucht worden sein.
Doch offenbar war nicht nur die mutmaßliche Tat perfide geplant – sondern möglicherweise auch die juristische Strategie danach.
Nach Recherchen des WochenSpiegel sollen der Angeklagte und sein Verteidiger Staatsanwaltschaft und Gericht regelrecht ausmanövriert haben. Denn zunächst schien nach der Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung alles klar: Der Angeklagte gestand umfassend, erhielt dafür eine mildere Strafe und die Kinder mussten nicht vor Gericht aussagen.
Im Gerichtssaal zeigte sich damals Zufriedenheit bei allen Beteiligten. Doch rechtskräftig wurde das Urteil zunächst nicht.
Dann die überraschende Wende: Kurz vor Ablauf der Frist legte der Verteidiger des 31-Jährigen plötzlich Berufung gegen das Urteil ein – die Staatsanwaltschaft hingegen nicht.
Oberstaatsanwältin Kirsten Mietasch bestätigte auf Anfrage des WochenSpiegel: „In dem Sie interessierenden Verfahren hat die Staatsanwaltschaft kein Rechtsmittel eingelegt.“
Wenig später folgte der nächste Paukenschlag: Nach Ablauf der Fristen widerrief der Angeklagte plötzlich sein Geständnis vollständig.
Damit begann ein juristisches Problem mit weitreichenden Folgen. Denn weil nur der Angeklagte Berufung eingelegt hat, greift nun das in der Strafprozessordnung verankerte sogenannte „Verschlechterungsverbot“. Bedeutet: Selbst wenn das Landgericht den Mann erneut verurteilt, darf die Strafe nicht höher ausfallen als die zwei Jahre auf Bewährung aus dem ersten Urteil. Eine geringere Strafe ist hingegen rechtlich möglich.
Genau das hätte verhindert werden können, wenn auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hätte. Hat sie aber nicht.
Besonders bitter für die Familien der Opfer: Der zentrale Grund für das milde Urteil fällt nun praktisch weg. Denn obwohl das Geständnis strafmildernd berücksichtigt wurde, weil den Kindern eine erneute Aussage erspart bleiben sollte, müssen die Jungen jetzt im laufenden Berufungsprozess vor dem Landgericht doch erneut als Zeugen aussagen. Bericht folgt!