Mario Zender

2,5 Millionen Euro Schaden: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Schiffsführer

Beim Unfall in der Staustufe St. Aldegund soll ein Schaden in Höhe von 2,5 Millionen Euro entstanden sein.

Beim Unfall in der Staustufe St. Aldegund soll ein Schaden in Höhe von 2,5 Millionen Euro entstanden sein.

Bild: Zender

St. Aldegund (zen). Nach dem schweren Schiffsunfall vom 2. Juli in der Schleuse St. Aldegund ermittelt nach Informationen des WochenSpiegel die Staatsanwaltschaft Koblenz nun wegen des Verdachts der Gefährdung des Schiffsverkehrs. Ein Fahrgastkabinenschiff war an jenem Tag gegen das geschlossene Untertor der Schleuse geprallt. Dabei wurden fünf Menschen leicht verletzt, der Sachschaden beläuft sich nach ersten Schätzungen, so die Staatsanwaltschaft, auf rund 2,5 Millionen Euro.
Wie die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Koblenz, Oberstaatsanwältin Kirsten Mietasch, auf Anfrage mitteilte, richtet sich das Ermittlungsverfahren gegen die zum Unfallzeitpunkt anwesenden Schiffsführer. Im Zentrum steht die Frage, ob ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten vorliegt. Zur Klärung wurden mehrere Gutachten in Auftrag gegeben.
Laut einer ersten Einschätzung eines beauftragten Sachverständigen könnte ein technischer Defekt zum Unfall geführt haben. Demnach habe eine hohe Maschinenraumtemperatur möglicherweise zum Ausfall der gemeinsamen Spannungsversorgung der Ruderpropelleranlagen geführt. Dies hätte zu einem Kontrollverlust über das Schiff geführt – mit den bekannten Folgen.
Eine endgültige Bewertung steht allerdings noch aus. Die Erstellung der Gutachten werde erfahrungsgemäß mehrere Monate in Anspruch nehmen, so die Staatsanwaltschaft. Bis dahin bleibe offen, ob den Schiffsführern tatsächlich grob pflichtwidriges Verhalten im Sinne des Strafgesetzbuches (§ 315 Abs. 1 Nr. 2 StGB) zur Last gelegt werden kann. Bericht folgt!

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