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Mario Zender

Deckt Gutachter Versäumnisse auf?

Ernst. 16 Monate nach dem folgenschweren Unfall am Jugendraum in Ernst liegt ein Sachverständigen-Gutachten vor. Die Staatsanwaltschaft hüllt sich über das Ergebnis noch in Schweigen.


Von Mario Zender

Das Drama, das sich am Jugendraum in Ernst ereignet hatte, bewegte die gesamte Region.
In der Nacht zum 1. November 2022 stürzte die damals 20-jährige Luisa Schneiders aus dem Notausstieg des Jugendraums. Dort war keine Absicherung und kein Geländer angebracht. Zwei Etagen stürzte die junge Frau aus dem Eifelort Lutzerath, die an einer Feier im Jugendraum teilnahm, in die Tiefe – erst auf das Dach des Feuerwehrhauses und dann auf den Asphalt. Die niederschmetternde Diagnose der Ärzte erhielt die Frau wenige Tage später im Koblenzer Krankenhaus.
Die damals 20-Jährige wurde mit der Schockdiagnose »Querschnittslähmung« konfrontiert. Im Arztbericht wurde unter dem Befund »TH12« eingetragen. Das bedeutet, dass durch eine Verletzung im unteren Brustwirbelbereich (Th9 - Th12) Rumpfkontrolle und auch eine gewisse Kontrolle der Bauchmuskulatur gewährleistet ist, während Hüfte und Beine gelähmt sind. Für Luisa Schneiders, eine leidenschaftliche Basketballspielerin, eine unfassbare Situation. Sie berichtete im Gespräch mit dem WochenSpiegel, dass sie in dieser Zeit viel geweint habe. Seit dem Unfall, der ihr Leben so schlagartig verändert hat, fragt sie sich immer wieder: »Warum ist das mir passiert? Warum ich?«
Eine Antwort darauf hat sie bislang nicht gefunden. Nun könnte in Kürze zumindest der Grund für den schrecklichen Unfall ans Licht kommen. Nach Informationen des WochenSpiegel ist ein von der Staatsanwaltschaft Koblenz in Auftrag gegebenes Gutachten bei der Behörde eingetroffen. Auf dieses hatten die Ermittler monatelang gewartet. Mehrfach hatte die Staatsanwaltschaft in den vergangenen Monaten die beauftragte Firma »DEKRA« an die Fertigstellung des Gutachtens erinnert. Nach einem Jahr Bearbeitungszeit trudelte das Gutachten nun bei der Staatsanwaltschaft ein. »In dem für Sie interessierenden Verfahren liegt der Staatsanwaltschaft das Sachverständigengutachten vor, das nun auszuwerten ist. Erst im Anschluss kann über den weiteren Fortgang des Verfahrens entschieden werden«, so Staatsanwältin Kirsten Mietasch auf Anfrage.
Was genau in dem Gutachten steht, dazu macht die Staatsanwaltschaft bislang keine Angaben. Aufgrund der Tatsache, dass an dem Notausstieg keinerlei bauliche Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden, gehen Bausachverständige davon aus, dass es hier zu gravierenden Fehlern bei der Planung beziehungsweise Bauausführung gekommen sein muss. Sollte dies der Sachverständige der »DEKRA« auch so in seinem Gutachten festgestellt haben, wird die Staatsanwaltschaft der Frage nachgehen, wer dafür verantwortlich ist.
Auch für Luisa Schneiders wird diese Frage von Bedeutung sein. Die junge Frau sitzt seit ihrem Unfall im Rollstuhl. Wird nachgewiesen, dass es bei der Bauausführung oder vorherigen Planung und/oder Genehmigung zu Fehlern gekommen ist, dürfte sich dies auch auf Schadenersatzforderungen der Geschädigten auswirken.
Bericht folgt.

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