Auch im Lockdown ist die Polizei für die Menschen da
Dazu gehört auch, den Publikumsverkehr auf den Polizeidienststellen auf das erforderliche Maß zu beschränken. In diesem Zusammenhang weist die Polizei Euskirchen erneut darauf hin, dass Anzeigen auch grundsätzlich über die Internetwache erstattet werden können. Dies ist insbesondere möglich, wenn keine Sofortmaßnahmen notwendig sind. Erreichbar ist die Internetwache unter https://polizei.nrw/internetwache.
Bei Zweifeln kann man sich mit Fragen und Anliegen telefonisch bei der Polizeidienststelle in der Nähe melden. Diese sind unter dem Link: https://euskirchen.polizei.nrw/kreispolizeibehoerde-euskirchen zu finden. Die Bezirksdienstaußenstellen bleiben während der Bürozeiten geöffnet und sind erreichbar.
Hinweise zu Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung werden von der Polizei ernst genommen und in Abstimmung mit der Stadt/Gemeinde überprüft. Alle Polizistinnen und Polizisten sind angehalten, verstärkt und verschärft einzuschreiten, wo Corona-Regeln missachtet werden. Originär sind weiterhin die kommunalen Ordnungsbehörden zuständig. Grundsätzlich wird die Polizei den Amts- und Vollzugshilfeersuchen dieser Behörden entsprechen.