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Coronavirus: Kommunen setzen Allgemeinverfügungen in Kraft
Auf Grundlage der Erlasse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW zur Verhütung der Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 Virusinfektionen ("Corona-Virus") machen die Verwaltungen der Städte Euskirchen und Zülpich Allgemeinverfügungen bekannt.
Symbolfoto: Scholl
Diese Allgemeinverfügungen regeln insbesondere Betretungs- und Besuchsverbote sowie die Schließung von Einrichtungs- und Begegnungsstätten.
Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen Allgemeinverfügungen für die entsprechenden Kommunen:
Stadt Euskirchen
Stadt Zülpich
Stadt Bad Münstereifel (19.3.)
Gemeinde Weilerswist (19.3.)