

Für den Kreis Euskirchen ist unmittelbar vor oder während der anstehenden Weihnachtsfesttage zu erwarten, dass die 7-Tages-Inzidenz, den kritischen Schwellenwert von 200 übersteigt. Das hat die Kreisverwaltung jetzt mitgeteilt. Landrat Markus Ramers berief wegen dieser sehr ernsten Entwicklung, am heutigen Montag den Krisenstab ein, um über das weitere Vorgehen zu beraten und präventive Maßnahmen abzustimmen. „Das vorrangige Ziel ist alles dafür zu unternehmen, die vulnerablen Gruppen, unsere medizinischen Versorgungseinrichtungen und ihr Personal zu schützen“, so Ramers. Daher ist ein kurzfristiges Handeln zwingend erforderlich, damit auch die Bürgerinnen und Bürger ein Stück mehr Planungssicherheit und Perspektive für die Festtage erhalten. Im Vorfeld ist mit dem Land NRW (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales) über die weiteren zusätzlichen Schutzmaßnahmen Einvernehmen erzielt worden, die nun mit Datum vom 22. Dezember in Kraft treten. Wesentliche Inhalte betreffen den Schutz der besonders gefährdeten Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen. Hier werden die Vorschriften zum Tragen von FFP2-Masken verschärft. Das ständige Tragen einer FFP2-Maske ist nach Angaben des Kreises für alle Mitarbeitende nun verpflichtend. Auch bei Kontakten der Mitarbeitenden untereinander. In den Arbeitspausen besteht ebenfalls Maskentragepflicht, soweit Kontakt zu anderen Personen besteht. Besucher in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen haben dauerhaft eine FFP2-Maske zu tragen. In den zurückliegenden Monaten der Pandemie hat sich wiederkehrend gezeigt, dass der Besuch von Gottesdiensten zu einem Treiber der Infektion werden kann. Daher ist es wichtig, die Reduzierung von Kontakten weiter in den Mittelpunkt unserer Bemühungen zu stellen, um dem Virus keine weitere Angriffsfläche zu bieten. Der Kreis Euskirchen hätte daher gerne die Präsenzgottesdienste und Veranstaltungen der Kirchen und Religionsgemeinschaften in Präsenzform im Sinne des vorbeugenden Infektionsschutzes untersagt. Leider konnte hier kein Einvernehmen mit dem Land NRW hergestellt werden. Die überarbeitete Allgemeinverfügung des Kreises Euskirchen sieht insofern folgende Regelungen für Präsenzgottesdienste und Veranstaltungen der Kirchen und Religionsgemeinschaften vor: 1. Begrenzung der Gottesdienstdauer auf maximal 45 min. 2. Reduzierung der Höchstzahl der Gottesdienstteilnehmer in jeder Kirche bzw. in jedem Versammlungsraum um 30% (bezogen auf die jeweils pandemiebedingt bereits reduzierte Platzzahl). 3. Begrenzung der Höchstzahl der Gottesdienstteilnehmer bei Freiluftgottesdiensten auf 250.