Frederik Scholl

Kreis will "Booster-Lücke" schließen 

Kreis Euskirchen. Vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen und  der Einführung einer "Einrichtungsbezogenen Impfpflicht" ab Mitte März will der Kreis Euskirchen die "Booster-Lücke" schließen.
 
In der ehemaligen Eifelhöhenklinik in Marmagen befindet sich das Impfzentrum des Kreises Euskirchen

In der ehemaligen Eifelhöhenklinik in Marmagen befindet sich das Impfzentrum des Kreises Euskirchen

Bild: Nielen

Die aktuelle Booster-Lücke beträgt nach Angaben der Kreisverwaltung knapp 40.000 Menschen im Kreisgebiet: Während rund 133.000 Personen im Kreis Euskirchen inzwischen eine Erst- und Zweitimpfung gegen Corona erhalten hätten, sei diese Zahl bei den Auffrischungsimpfungen noch nicht erreicht. Die dritte Impfspritze, die gerade gegen eine Omikron-Infektion bezieungsweise schwere Erkrankung schützt, haben laut Kreisverwaltung weniger als 100.000 Menschen erhalten. Und der "Run" auf die Impfstellen lasse aktuell auch deutlich nach: Während in den vergangenen Wochen täglich mehr als 1.000 Booster-Impfungen allein an den öffentlichen Impfstellen verabreicht wurden, ist die Zahl aktuell auf unter 300 gesunken. "Dabei ist es so einfach wie nie, sich impfen zu lassen", heißt es in der Pressemitteilung der Kreisverwaltung.
Zwei Impfstellen in Euskirchen (Kreishaus, Malteser), eine Impfstelle in Nettersheim-Marmagen (ehem. Eifelhöhenklinik) und eine weitere in Mechernich (Kreiskrankenhaus), diverse Sonder-Impfaktionen von Ärzten und natürlich reguläre Impftermine bei den Hausärzten: Der Weg zum Pieks war noch nie so einfach. Eine Übersicht findet sich auf der Corona-Homepage des Kreises: https://corona.kreis-euskirchen.de Das alles gilt natürlich nicht nur für Booster-Impfungen, sondern auch für Erst- und Zweitimpfungen. Besonders einfach sei es für Kurzentschlossene beispielsweise in Euskirchen und in Marmagen, so der Kreis. Sowohl im Euskirchener Kreishaus (Mo - Fr von 14-18 Uhr) wie auch in der Eifelhöhenklinik (Mo - Sa von 9.30 - 14.30 Uhr) kann man auch ohne Termin vorbeikommen und die Unterlagen vor Ort ausfüllen. Bitte nur Personalausweis und Impfpass mitbringen.
Wer auf "Nummer sicher" gehen will und eventuelle Wartezeiten vermeiden möchte, kann auf der Corona-Homepage einen Termin buchen. Dort befindet sich auch das Terminportal für's Kinderimpfen. Wichtig: Auffrischungsimpfungen (3. Impfung, "Booster-Impfung") sind erst nach Ablauf einer Frist von drei Monaten nach der Zweitimpfung zulässig (oder vier Wochen nach der Impfung mit dem Impfstoff des Herstellers Johnson & Johnson). Die vom Bundestag beschlossene "einrichtungsbezogene Impfpflicht" für Personal in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen oder etwa auch dem Rettungsdienst greift ab Mitte März. Beschäftigte ohne Impfnachweis müssen dann zunächst mit einem Betretungsverbot der jeweiligen Einrichtung rechnen. Wer das vermeiden möchte, sollte sich jetzt schnellstmöglich impfen lassen, so die Kreisverwaltung.


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