Wie die Stadt Mechernich mitteilt, hat das Landgericht Bonn eine einstweilige Verfügung erlassen, die es der Firma Schönmackers, die noch bis Jahresende Entsorger für Rest- und Biomüll in einigen Kommunen im Kreis Euskirchen ist, untersagt, die entsprechenen Miet-Mültonnen einzusammeln. Zudem darf das Unternehmen die Bürger nicht dazu auffordern, die Abfallmietgefäße zur Abholung vor dem 31. Dezember bereitzustellen. Hintergrund der Querelen ist ein Dienstleisterwechsel bei der Entsorgung von Rest- und Biomül. Statt dem bisherigen Entsorger Schönmackers, wird in in Bad Münstereifel, Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Mechernich, Schleiden, Weilerswist und Zülpich ab Januar die Firma RMG Rohstoffmanagement GmbH den Rest- und Biomüll entsorgen. Schönmackers hatte angekündigt die Mietgefäße noch vor Jahresende einzusammeln. Die Kommunen sahen das jedoch als Verstoß gegen laufende Verträge. Blankenheim, Schleiden und Zülpich sind jedoch nicht vom Tonnentausch betroffen, weil die Tonnen entweder Eigentum der Kommunen oder der Bürger sind. In Euskirchen wird Schönmackers auch weiterhin den Bio- und Restmüll abholen.
Da alle Bemühungen der betroffenen Kommunen mit der Firma Schönmackers einen Konsens über einen vertragskonformen Abzug der Gefäße (beispielsweise nach dem 1. Quartal 2022) gescheitert seien, habe die Stadt Mechernich als ausschreibende Stelle und Auftraggeber am 10. November rechtliche Schritte gegen das Unternehmen eingeleitet. Das teilte die Stadt Mechernich jetzt mit.
Das Landgericht Bonn habe daraufhin mit Beschluss vom 12. November dem Antrag der Stadt auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung stattgeben. Mit dem Beschluss wird dem Unternehmen nach Angaben der Stadt Mechernich untersagt, die Abfallmietgefäße vor Ablauf des Vertragsendes am 31. Dezember abzuziehen. Außerdem haben das Landgericht dem Unternehmen untersagt, die Bürger aufzufordern, die Abfallmietgefäße zur Abholung vor dem 31. Dezember bereitzustellen.
Die Firma Schönmackers hatte nach diversen Ankündigungen im Oktober schließlich am 5. November auf Ihrer Homepage und in der Müllalarm-App den Zeitplan zum vorzeitigen Abzug der Rest- und Bioabfallgefäße (nur Mietgefäße) veröffentlicht.
Ab 15. November sollte in den mit Abfallmietgefäßen ausgestatteten Kommunen im Kreis Euskirchen mit dem Abzug der Mietgefäße begonnen werden. Hierzu seien bereits ab dieser Woche seitens der Firma Schönmackers schriftliche Klassifizierungen der betreffenden Müllgefäße, sogenannte „Tonnenanhänger“, angebracht und die Bürger aufgefordert worden, das so markierte Gefäß nach der letzten Entleerung an Ort und Stelle geleert stehen zu lassen.
Wie bereits aus den vergangenen beiden Stellungnahmen der Stadt Mechernich ersichtlich war, und den betroffenen Grundstückseigentümern auch mit Schreiben vom 13. Oktober und 2. November mitgeteilt wurde, weist die Stadt nochmals darauf hin, dass die Abfallmietgefäße der Firma Schönmackers bis zum 31. Dezember seitens der Bürger ganz normal weiter genutzt werden können. Zu den im Abfuhrkalender genannten Terminen sind die Gefäße zur Entleerung rauszustellen und nach der Entleerung wieder auf die Grundstücke zu ziehen.
Neue RMG-Tonnen werden erst ab 2022 geleert
Die Stadt weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass bereits von der Firma RMG ausgelieferte Gefäße vor dem 1. Januar 2022 "nicht" durch die Fa. Schönmackers entleert werden können, da gebührentechnische und sonstige elektronische Umstellungsarbeiten in den Kommunen (z.B. Identsystem, Abgabenbescheide, Behältersoftware) vorgenommen werden müssten, sodass Anlieferung, Nutzung und Abzug der Mietgefäße jeweils separat zu behandeln sind. Bis zum Jahreswechsel sollen die alten Gefäße der Firma Schönmackers benutzt werden, ab Neujahr 2022 die neuausgelieferten Tonnen der Firma RMG.
Der Vertrag mit Schönmackers endet am 31. Dezember 2021 für die Sammlung und den Transport des Bio- und Restabfalls und beginnt für die Firma RMG am 1. Januar 2022. Aufgrund dessen sei die Leerung der neuen Gefäße im alten Jahr nicht möglich.
Somit gelte nach Angaben der Stadt Mechernich für die betroffenen Kommunen weiterhin, dass die Abfallmietgefäße nicht zum vorzeitigen und vertragswidrigen Abzug durch die Firma Schönmackers bereitgestellt werden sollen.
Verteilung neuer Gefäße hat begonnen
Die Verteilung der neuen Gefäße habe, so die Stadt, bereits begonnen. Sofern Bürger bis Anfang Dezember feststellen, dass ihnen ein falsches Gefäß, kein Gefäß oder ein Gefäß zu viel ausgeliefert wurde, können diese sich telefonisch unter Tel. (0 24 43) 49 41 52 melden. Dort werden alle Änderungsbedarfe gesammelt und nach Abschluss der großen Erstauslieferung zur Abarbeitung an die Firma RMG übermittelt.
Überprüfen lassen sich die Gefäße anhand der weißen Etiketten, die auf den seitlichen Wänden der Abfallmietgefäße angebracht sind.