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Michael Nielen

Nächster Abschied vom alten Lappen

Kreis Euskirchen. Betroffen vom Führerscheintausch sind die Jahrgänge ab 1971, deren Frist bis zum 19. Januar 2025 läuft.

Jetzt gilt es für die Jahrgänge ab 1971, Abschied vom alten Führerschein zu nehmen.

Jetzt gilt es für die Jahrgänge ab 1971, Abschied vom alten Führerschein zu nehmen.

Bild: Pixabay

Nach der so genannten »Dritten EU-Führerscheinrichtlinie« sind bis zum 19. Januar 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen. Inzwischen sind drei Umtauschfristen abgelaufen.

Bis zum 19. Januar 2024 haben etwa 16.500 Personen den Umtausch ihres Führerscheins im Kreis Euskirchen erledigt. Nun sind die Personen aufgerufen ihren Führerschein zu tauschen, die ab 1971 geboren wurden und noch im Besitz des alten Pappführerscheins sind. Hier endet die Frist am 19. Januar 2025.

Da erfahrungsgemäß gegen Ende der Frist ein erhöhtes Antragsaufkommen besteht, empfiehlt es sich, frühzeitig den Antrag auf den Weg zu bringen, damit man den Kartenführerschein am Stichtag in den Händen hält. Der Umtausch kann entweder postalisch oder nach vorheriger online Terminvereinbarung persönlich auf den Weg beantragt werden.

Weitere Infos findet man unter www.kreis-euskirchen.de. Der Kreis setzt mit dem Umtausch eine europäische Vorgabe um.


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