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Tierärztlicher Notdienst hat seinen Preis

Der Hund hat sich die Pfote verletzt und das ausgerechnet am Wochenende? Im Kreis Euskirchen gibt es für solche Fälle Tierärzte, die Notdienst versehen - und das ist längst nicht selbstverständlich.

Im benachbarten Altkreis Monschau etwa gibt es nur einen Tierarzt, der offiziell Notdienst anbietet. Im Kreis Euskirchen sieht die Situation wesentlich besser aus. Dort organisieren insgesamt elf Tierarztpraxen untereinander das ganze Jahr über den tierärztlichen Notdienst.

Kosten beim Tierarzt

Dass es in anderen Gegenden Probleme gibt, überhaupt einen Tierarzt im Notdienst zu finden, überrascht Dr. Anja Pankatz, die ihre Praxis in Gemünd hat, nicht: »Wenn ich den Notdienst rein wirtschaftlich betrachte, dann dürfte man ihn eigentlich nicht leisten. Da erhalte ich für die erbrachte Leistung noch nicht einmal den Mindestlohn.« Denn für den Notdienst muss Dr. Anja Pankatz nicht nur ihre Praxis aufschließen, sondern auch die anfallenden Personalkosten tragen - und konnte dafür bislang gerade einmal das Doppelte des vorgesehenen Gebührensatzes berechnen.

Neue Gebührenordnung

Ab dem 1. Januar 2020 sind nicht nur diese Sätze verbessert worden. Auch die eigentlichen Notdienstzeiten wurden angeglichen. Vor allen Dingen aber steht den Tierärzten eine Notdienstgebühr in Höhe von 50 Euro zu. Dr. Anja Pankatz begrüßt die Novellierung der Gebührenordnung, denn der Notdienst sei eine besondere Leistung, die man honorieren müsse, um sie zu erhalten.

Befürchtung der Tierschützer

Rainer Bauer, Vorsitzender des Tierschutzvereins Mechernich, kann die Situation der Tierärzte durchaus verstehen, hegt aber eine Befürchtung: »Mancher armer Rentner wird sich diese Gebühr nicht leisten können und bis zu den normalen Öffnungszeiten warten.« Leidtragende seien in diesem Fall auch die Tiere, die auf die dringend notwendige Behandlung warten müssten. Er regte an, einen finanziellen Pool zu schaffen, der in solchen Fällen die Begleichung der Gebühr übernehme.

Einzelfallprüfung bei Gebühr ist möglich

Laut Dr. Anja Pankatz hat auch der Tierarzt einen gesetzlich verankerten Handlungsspielraum. »In begründeten Einzelfällen«, so die Tierärtzin, »kann nämlich von der Erhebung der Notdienstgebühr abgesehen werden.«

Das ändert sich

  • Die Notdienstzeiten gelten künftig von 18 bis 8 Uhr, wobei das Wochenende für Tierärzte Freitagabend um 18 Uhr beginnt und Montagmorgen um 8 Uhr endet. Bei gesetzlichen Feiertagen dauert der relevante Zeitraum von 0 bis 24 Uhr.
  • Für Leistungen, die in der Nacht, am Wochenende oder an Feiertagen im Rahmen des Notdienstes erbracht werden, können die einfachen Gebührensätze bis zum Vierfachen erhöht werden.
  • Zudem steht dem Notdienst leistenden Tierarzt ab dem 1. Januar 2020 eine Notdienstgebühr in Höhe von 50 Euro plus Mehrwertsteuer zu.
  • Weitere Infos und den aktuellen Notdienst im Kreis Euskirchen gibt es unter www.tieraerzte-kreis-euskirchen.de


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